Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wohnungsgrundbuchverfahren: Zurückweisung von Eintragungsanträgen des Sondernutzungsberechtigten auf weitere Aufteilung von Wohnungseigentum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 78 Abs. 1 GBO ; § 10 Abs. 1 S. 2 WEG ; § 10 Abs. 2 WEG ; § 4 Abs. 1 WEG ; § 4 Abs. 2 WEG ; § 19 GBO ; § 15 WEG ; § 13 Abs. 2 WEG; § 31 Abs. 3 S. 1 KostO
Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums; Nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum ; Inhaltliche Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte ; Auflassungserklärungen der übrigen Wohnungseigentümer ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19; WEG § 5; WEG § 10
Zurückweisungen von Eintragungen im Grundbuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums; Nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum ; Inhaltliche Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte ; Auflassungserklärungen der übrigen Wohnungseigentümer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eintragungsantrag wegen Zustimmungserfordernis zurückzuweisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Achim - 2 AC 76516
- LG Verden, 24.06.2003 - 6 T 115/03
- OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 2004, 79
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung …
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (…vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284);… Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65;… v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356;… Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …
Weiterhin berücksichtigt sie nicht den Unterschied zwischen der Übertragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechtes, die auch ohne die Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer erfolgen kann, und der Schaffung von Sondereigentum als ein Element des dinglichen Wohnungseigentumsrechts (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 1993, 423 (424); …
Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).
- BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (…vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284);… Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65;… v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356;… Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …
Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).
Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).
- BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).Währenddessen betrifft der Inhalt des Sondereigentums (§ 5 Abs. 4 WEG) das schuldrechtliche Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (vgl. BayObLG ZMR 2000, 316 (317)).
Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Betroffen i. S. des § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die beantragte Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH NZM 2000, 1187 (1188); BGH NJW 1984, 2409;… BayObLG a. a. O.).Zwar meint die Beschwerdeführerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2409; vgl. aber auch BGH ZMR 1979, 380), die Schaffung von Sondereigentum in dem Sondernutzungsbereich bedürfe nicht mehr der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, weil diese bereits durch das ihr umfassende Sondernutzungsrecht - ebenso wie beim Sondereigentum - von jeglicher Nutzung ausgeschlossen seien und damit ein Betroffensein i. S. des § 19 GBO nicht vorliege.
- KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Zwar meint die Beschwerdeführerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2409; vgl. aber auch BGH ZMR 1979, 380), die Schaffung von Sondereigentum in dem Sondernutzungsbereich bedürfe nicht mehr der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, weil diese bereits durch das ihr umfassende Sondernutzungsrecht - ebenso wie beim Sondereigentum - von jeglicher Nutzung ausgeschlossen seien und damit ein Betroffensein i. S. des § 19 GBO nicht vorliege. - BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00
Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Betroffen i. S. des § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die beantragte Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH NZM 2000, 1187 (1188); BGH NJW 1984, 2409;… BayObLG a. a. O.). - BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91
Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
Die nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichen Eigentum in Sondereigentum stellt aber eine inhaltliche Änderung des Miteigentums am Grundstück und damit aller Wohnungs und Teileigentumsrechte dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 208 ( 209 )).
- OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04
Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …
Die Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum kann daher nicht in den Regelungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG fallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (OLG Celle, OLGR Celle 2004, S. 79 ff, m.w.N.; BayObLG, BayObLGZ 1987, 390 und BayObLGZ 1986, 444; BayObLG, WM 1997, 512;… OLG Düsseldorf, WuM 1995, S. 606 ff und WuM 1996, S. 236 ff). - KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur …
Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]). - AG Brühl, 26.07.2010 - 23 C 650/09
Vorliegen einer unzulässigen baulichen Veränderung i.S.d. § 22 WEG bei …
Das Gericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des OLG Celle vom 05.08.2003, 4 W 111/03, der Auffassung, dass Rechtsgeschäfte, die Änderungen am Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen, der Zustimmung der dinglich Berechtigten bedürfen und nicht in der Teilungserklärung vorweggenommen werden dürfen. - AG Brühl, 26.07.2010 - 23 C 647/09
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf …
Das Gericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des OLG Celle vom 05.08.2003, 4 W 111/03, der Auffassung, dass Rechtsgeschäfte, die Änderungen am Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen, der Zustimmung der dinglich Berechtigten bedürfen und nicht in der Teilungserklärung vorweggenommen werden dürfen.
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