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| OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1978, 10
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.1975 - VIII ZR 74/74
Umfang der Bevollmächtigungsvermutung; Begriff des Ladens und des Angestellten
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
In gleichem Sinne kommt es auch für § 56 HGB darauf an, daß die Räume zum Abschluß der zum Betriebe des Handelsgewerbes gehörigen Verkaufsgeschäfte bestimmt sind (BGH NJW 1975, 2191 = MDR 1976, 39;… Schlegelberger-Hildebrandt, HGB, 4. Aufl., Rdn. 2 zu § 56;… Würdinger in RGRK HGB, 2. Aufl., Anm. 2 zu § 56). - BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Dabei handelte es sich aber nur um einen Verfahrensantrag, der das Gericht - anders als etwa ein Sachantrag im Zivilprozeß (§ 308 Abs. 1 ZPO) - nicht zu binden vermochte (BayObLGZ 1963, 164; NJW 1974, 1910 = Rpfleger 1974, 268;… Bärmann/Merle, Rdn. 12 zu § 44;… Weitnauer/Wirths, WEG, 5. Aufl., Rdn. 16 zu § 43). - OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung; …
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Das Gericht kann im Hinblick auf seine Schlichtungsaufgabe von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Gegenstand des Verfahrens für eine mit dem Gesetz zu vereinbarende Schlichtung des Streites keinen Raum läßt oder wenn der Versuch einer gütlichen Einigung von vornherein aussichtslos erscheint (KG NJW 1970, 330 und 1972, 691; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137 [OLG Stuttgart 05.07.1974 - 8 W 61/74] = Rpfleger 1974, 361;… Bärmann/Merle, Rdn. 2 und 3 zu § 44; st.Rspr. des Sen., z.B. Beschluß vom 21.5.1975 - 15 Wx 124/74 -). - KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Das Gericht kann im Hinblick auf seine Schlichtungsaufgabe von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Gegenstand des Verfahrens für eine mit dem Gesetz zu vereinbarende Schlichtung des Streites keinen Raum läßt oder wenn der Versuch einer gütlichen Einigung von vornherein aussichtslos erscheint (KG NJW 1970, 330 und 1972, 691; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137 [OLG Stuttgart 05.07.1974 - 8 W 61/74] = Rpfleger 1974, 361;… Bärmann/Merle, Rdn. 2 und 3 zu § 44; st.Rspr. des Sen., z.B. Beschluß vom 21.5.1975 - 15 Wx 124/74 -).
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich ( § 8 Abs. 2 , § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).cc) Auf Grund, der ausdrücklichen Unterscheidung in der Teilungserklärung (nebst Nachtrag) zwischen Wohnungen und Läden, der Eintragung im Grundbuch sowie angesichts des Wortlauts der Nr. 4 Buchst. d Satz 2 der Miteigentümerordnung (Berücksichtigung von "Zweckbindungen") besteht kein Zweifel am Vereinbarungscharakter dieser Bezeichnungen (vgl. auch BayObLGZ 1975, 2001/204; 1978, 214/217; Senatsbeschluß vom 13.3.1979 Weg. 2 Z 65/78; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.).
Auch nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann, also im allgemeinen ein Einzelhandelsgeschäft, verstanden (…BayObLG aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13 ff).
Wenn in den genannten Teileigentumsräumen eine Verwendung als Gaststätte oder Café hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnungen oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214/218; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13).
- BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12).3. Gegen die Ansicht des Landgerichts, daß die Bezeichnungen "Verkaufsräume" und "Laden" in der Teilungserklärung sowie "Laden" in der Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch Vereinbarungscharakter haben, bestehen keine Bedenken (vgl. auch BayObLGZ 1975, 201 /204; 1978, 214/217); OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12 f.);ob auch der speziellen Bezeichnung "Blumenladen" im Aufteilungsplan Ausschließlichkeitscharakter beigemessen werden kann oder ob die in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung verwendeten weiteren Begriffe "Verkaufsraum" und "Laden" vorgehen, wofür einiges spricht, bedarf hier keiner Untersuchung.
Auch nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann, also im allgemeinen ein Einzelhandelsgeschäft, verstanden (…BayObLG aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13 ff.).
Wenn in den Teileigentumsräumen des Antragsgegners eine Verwendung als Gaststätte hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnung oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" oder "Verkaufsräume" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214 /218;… 1980 aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13).
- BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).2 Z 10/79">MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 156/158 f.; AG Passau Rpfleger 1980, 23; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 355/356, mit krit. Anm. Röll; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 13 RdNr. 50; Palandt BGB 41. Aufl. § 15 WEG Anm. 1 d, 2 a).
aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- LG Augsburg, 02.02.1982 - 2 HKT 4535/81
Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei …
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12).2 Z 10/79">MittBayNot 1981, 29 /30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1, 981, 156/158 f.; AG Passau Rpfleger 1980, 23 ; LG Bielefeld Rpf leger 1981, 355/256, mit krit. Anm. Röll, Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 13 Rdnr. 50; Palandt BGB 41. Aufl. § 15 WEG Anm. 1 d, 2 a).
aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt ( BayObLGZ 1978, 214 /218; 1980, 154/159; BayObLG MitBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon
Vielmehr ist der vermietende Teileigentümer nach §§ 15 Abs. 3; 14 Nr. 2 WEG verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Mieter - dieser ist eine Person, der er "sonst" die Benutzung der im Sondereigentum oder Miteigentum stehenden Grundstücksoder Gebäudeteile überlassen hat - die Pflichten nach Ziff. 1 des § 14 WEG einhält, d. h. einen zweckwidrigen Gebrauch unterläßt (OLG Hamm OLGZ 1978, 10 = Rpfleger 1978, 60; Augustin, § 14 WEG , Rd.-Nr. 8). - BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83
Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen
2 Z 96/80">1982, 1/4 f.; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12). - LG Frankenthal, 08.02.1991 - 1 T 50/91
Gebrauchsregelung mit Befugnis eines Eigentümers zum Umbau auch von …
Auswirkungen kann die hier gewählte Verfahrensweise lediglich insoweit haben, als die spätere Änderung des Teileigentums in Wohnungseigentum eine Änderung der Teilungserklärung, die einer Vereinbarung nach § 10 WEG gleichsteht (…BayObLG, a.a.O.; BayObLGZ 1982, 1, 4, m. w. N. [= MittBayNot 1982, 72 ]; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 ,12;… Gärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 10 Rdnr.45;… RGRK WEG 12. Aufl., § 10 Rdnr. 15) und daher mit Eintragung ins Grundbuch Inhalt eines jeden Sondereigentums wird (§ 5 Abs. 4 WEG), darstellt, also durch die Änderung das Sondereigentum auch der übrigen Wohnungseigentümer betroffen wird (BayObLG … - OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86
Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"
Von diesen Grundsätzen, die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 4. Oktober 1977 vertreten hat (15 W 67/77 = OLGZ 1978, 10 = Rpfleger 1978, 60), ist das Landgericht ausgegangen. - BayObLG, 15.07.1988 - 2 Z 127/85
Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich des Umbaus …
2 Z 94/86">NJW-RR 1988, 140/141; OLG Hamm OLGZ 1978, 10; KG ZMR 1986, 296; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 187, ZMR 1987, 228; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 [OLG Stuttgart 04.11.1986 - 8 W 357/86] ). - OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Nutzungsunterlassung; Beweisaufnahme über die …
- BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
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