Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.02.1977 - 1 U 131/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1928 (Ls.)
- OLGZ 1978, 108
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99 Nach der deutschen Zivilprozessordnung wird eine Zustellung an eine Gebietskörperschaft grundsätzlich nach §§ 171, 173 ZPO als bewirkt angesehen, wenn das Schriftstück die intern zuständige Behörde erreicht, wobei die Angabe eines falschen gesetzlichen Vertreters der juristischen Person die Zustellung nicht unwirksam macht (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 78, 108 ff., KG RPfleger 1976, 222).
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
Die Benennung des gesetzlichen Vertreters gehört jedoch nicht zu den gesetzlichen Mindesterfordernissen der Klageschrift, sondern ist nur ein Sollerfordernis (BGH v. 10.03.1960 - II ZR 56/59, NJW 1960, 1006, 1007; OLG Zweibrücken v. 18.02.1977 - 1 U 131/76, NJW 1977, 1928).Die Wirksamkeit der Klage wird jedoch nicht schon durch die unrichtige Vertretungsangabe berührt (OLG Zweibrücken v. 18.02.1977 - 1 U 131/76, a.a.O.).
- BGH, 17.03.1983 - III ZR 154/81
Beginn der Klagefrist; Rechtsfolgen verzögerter Zustellung der Klage
§ 187 Satz 1 ZPO gilt gerade auch für den Fall, daß die Klageschrift unter Verstoß gegen § 171 Abs. 1 ZPO einer unrichtig angegebenen Vertretungsbehörde zugestellt, dann aber an das richtige Vertretungsorgan weitergeleitet wird (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1978, 108, 110;… Wieczorek 2. Aufl. § 171 ZPO Ana. C I a). - OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
Klageschrift: Insolvenzrechtliche Rückgewähr vereinnahmter Steuerforderungen; …
Eine namentliche Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter wird nicht gefordert, so dass eine Klageschrift auch im Falle der Nichtangabe der Vertretungsverhältnisse einer juristischen Person oder Körperschaft den Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO entspricht (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1978, 108 für die unrichtig angegebene Endvertretungsbehörde bei einer gegen den Fiskus gerichteten Klage; BGH NJW 1989, 2689 für den Fall einer Klage gegen eine Aktiengesellschaft ohne jeden Vertretungszusatz). - OLG München, 17.07.1986 - 6 U 2837/86
Fehlerhaftigkeit der durchgeführten Zustellung einer einstweiligen Verfügung; …
Die Vorschrift des § 187 Satz 2 ZPO ist daher auf die Vollziehungsfrist der § 936 , § 929 Abs. 2 ZPO , die keine Notfrist ist und durch die die Zustellung im Parteibetrieb nicht in Gang gesetzt, sondern lediglich gewahrt werden soll, nicht unmittelbar anwendbar (vgl. dazu auch die Entscheidungen BGH MDR 1983, 1002 und OLG Zweibrücken OLGZ 1978, 108/110, wo die Anwendung des § 187 Satz 2 ZPO auf Zustellungen zur Wahrung der Klagefristen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG und Art. 12 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum NATO-Truppenstatut abgelehnt wurde;… vgl. weiter Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 20. Aufl. 1984, § 187 Rdnr. 32).
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