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| KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Außerordentliche Rechnungslegung des früheren Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Begriff der Verwalterstreitigkeit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 12.12.1979 - 76 II (WEG) 65/79
- LG Berlin, 23.07.1980 - 191 T 11/79
- KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80
Papierfundstellen
- MDR 1981, 407
- OLGZ 1981, 304
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
Auszug aus KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80
Dieser folgt aus §§ 675, 666 BGB, § 28 Abs. 4 WEG, wobei die letztgenannte Vorschrift entgegen der Ansicht des LG den Fortbestand des Verwalterverhältnisses nicht voraussetzt (BayObLGZ 1979, 30).Im Gegensatz zur Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) ist die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen Eigentümer in aller Regel gerade kein Bestandteil der außerordentlichen Rechnungslegung während eines Rechnungsjahres (BayObLGZ 1979, 30;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 28;… Röll, Hdb. für Wohnungseigentümer und Verwalter, 2. Aufl., S. 120).
- BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80
Ausreichend und entscheidend ist, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage in der - früheren - Verwaltertätigkeit hat und mit der Abwicklung der Verwaltung im Zusammenhang steht (BayObLGZ 69, 209;… Bärmann/Pick/Merle WEG, 4. Aufl., § 43 Rdn. 24; neuerdings auch BGH NJW 1980, 2466). - BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70
Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
Wohnungseigentumsverfahren: Eröffnung für Ansprüche gegen einen faktischen …
Darauf, ob das Verwalterverhältnis noch besteht, kommt es dabei nicht an; unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen nicht nur Ansprüche gegen den ausgeschiedener Verwalter, sondern auch Ansprüche gegen Personen, die - ohne Verwalter gewesen zu sein - mit Wissen und Billigung der Wohnungseigentümer faktisch als solche tätig waren (BayObLGZ 87, 54, 59; KG MDR 1981, 407).Sofern die Antragsgegnerin tatsächlich umfänglich die Verwalteraufgaben wahrgenommen haben sollte, wäre weiter zu prüfen, ob dies mit "Wissen und Billigung der Beteiligten" geschehen ist, was jedenfalls den Weg zum FGG - Verfahren offen halten würde (BayObLGZ 1987, 54, 59; KG MDR 1981, 407).
- BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87
Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft
Die Rechtslage ist hier anders zu beurteilen als beim Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG , wo es genügen kann, dass jemand mit Billigung der Wohnungseigentümer als Verwalter tätig wer (KG MDR 1981, 407; vgl. auch … - OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und …
Dies gilt nach allgemeiner Auffassung wegen des personellen Bezugs grundsätzlich auch nach Beendigung des Verwalteramtes, wenn die Tätigkeit des Verwalters Nachwirkungen hinsichtlich der verwalteten Wohnungseigentumsanlage hat (vgl. BGH NJW 1980, 2466 [BGH 10.07.1980 - VII ZR 328/79] ; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; KG OLGZ 1981, 304; BayObLGZ 1972, 163).
- BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. …
Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung die Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG bejaht (vgl. BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f.; 1975, 327/328; KG OLGZ 1981, 304 f.).Die Ansprüche auf Rechenschaftsablegung und auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ergeben sich - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - aus §§ 675, 666, 667 BGB (vgl. BayObLGZ 1979, 30/32; KG OLGZ 1981, 304 f.).
- OLG Hamburg, 17.12.1997 - 2 Wx 83/97
Entscheidung über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs; Streit …
Auch für viele andere Konstellationen ist anerkannt, daß die Erheblichkeit von gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des WEG die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nicht berührt und diese Normen in seinem Verfahren neben den Bestimmungen des WEG anzuwenden sind (vgl. BGHZ 59, 58 sowie KG OLGZ 1981, 304 zu Ansprüchen gegen einen Verwalter - entscheidend sei der innere Zusammenhang - und gemäß §§ 823 ff. BGB; BayObLG WuM 1997, 345 zu § 812 BGB; Anw. - BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 1/88
Klage gegen einen Hausverwalter auf Rückzahlung unrechtmäßig abgebuchter Beträge …
b) Ebenso zutreffend hat das Landgericht den Anspruch der Antragsteller auf Rechnungslegung aus §§ 675, 666 BGB, § 28 Abs. 4 WEG bejaht (BayObLGZ 1979, 30/32; BayObLG ZMR 1982, 223; KG OLGZ 1981, 304).
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