Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.04.1985 - 3 W 133/85 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 73
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit; Internationale ; Nachlaßgerichte
Verfahrensgang
- AG Kandel - VI 249/56
- AG Kandel - VI 249/71
- OLG Zweibrücken, 30.04.1985 - 3 W 133/85
- LG Landau/Pfalz, 18.06.1985 - 4 T 42/85
- OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Papierfundstellen
- OLGZ 1985, 413
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
FGG § 73; EGBGB Art. 28
Erbrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit zur Erteilung eines Fremdrechtserbscheins (hier: Streit um die Erteilung eines Erbscheins nach französischem Recht durch ein deutsches Gericht); Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher ... - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Streit um die Erteilung eines Erbscheins nach französischem Recht durch ein deutsches Gericht; Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte nach dem Gleichlaufprinzip; Sinn und Zweck der Gleichlauflehre und Anwendung auf die Regelung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kandel - VI 249/56
- AG Kandel - VI 249/71
- OLG Zweibrücken, 30.04.1985 - 3 W 133/85
- LG Landau/Pfalz, 18.06.1985 - 4 T 42/85
- OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Papierfundstellen
- OLGZ 1985, 413
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 30.09.1975 - 20 W 128/73
Deutsches Nachlaßgericht; Internationale Zuständigkeit; Erbfall; Anwendung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Nach diesem sog. Gleichlaufgrundsatz bestimmt die Rechtsprechung nahezu einhellig seit mehr als 80 Jahren die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlaßgerichte (zuletzt BayObLGZ 1982, 284, 288; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180, 181, jeweils mwN).Zwar sind im Schrifttum immer wieder gegen das Gleichlaufprinzip Einwände vorgebracht worden; insbesondere wurde gefordert, die deutschen Nachlaßgerichte dann für international zuständig zu erachten, wenn der Erblasser Deutscher war, und wenn das infolge Nachlaßspaltung anzuwendende ausländische Erbrecht ähnliche Maßregeln kennt wie das deutsche Recht, oder wenn das deutsche Verfahren in Nachlaßsachen sich mit dem ausländischen materiellen Erbrecht verträgt (Heldrich, NJW 1967, 417, insbesondere S. 420 ff;… Kegel in Soergel, BGB 11. Aufl. Vorbemerkung zu Art. 24 EGBGB Rdn. 62, 63 mwN; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180, 181, 182).
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLGZ 1977, 180, 181, 182 f) mit Recht ausführt, lenkt die Kontroverse in aller Regel von den entscheidenden Gesichtspunkten, nämlich von den Ergebnissen, ab.
Es ist das Kernanliegen der Gleichlauftheorie, bei Fällen mit Auslandsberührung im Hinblick auf die Gefahr eines Widerstreits nationaler Maßnahmen mit Handlungen ausländischer Gerichte, die nach dem deutschen Konfliktsrecht in erster Linie für Maßnahmen zuständig sind, auf das anzuwendende fremde Recht Rücksicht zu nehmen (OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180, 181, 182).
- BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Nach diesem sog. Gleichlaufgrundsatz bestimmt die Rechtsprechung nahezu einhellig seit mehr als 80 Jahren die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlaßgerichte (zuletzt BayObLGZ 1982, 284, 288; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180, 181, jeweils mwN).Unerheblich ist, ob sonstige Maßnahmen, insbesondere zu der Nachlaßsicherung, von einem deutschen Gericht angeordnet werden können (vgl. BayObLGZ 1982, 284 ff).
- BayObLG, 02.12.1965 - BReg. 1b Z 67/65
Zuständigkeit; International; Deutsches Recht; Materielles Recht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Die Rechtsprechung hat bisher unter Beifall des Schrifttums den Gleichlaufgrundsatz gelockert, wenn sonst die Beteiligten sich in einer Notlage befanden, insbesondere wenn ihnen Rechtsverweigerung drohte (BayObLGZ 1961, 176, 178 f; 1965, 423, 431;… Firsching in Staudinger, aaO Vorbemerkung 327 zu Art. 24 bis 26 EGBGB;… Kegel, aaO Vorbemerkungen 69, 79 zu Art. 24 EGBGB;… Heldrich, aaO S. 418).
- BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß das Amtsgericht Kandel nicht bereits gemäß § 73 FGG zu der Entscheidung über die Erbscheinsanträge vom 15. August 1983 zuständig ist, denn diese Vorschrift regelt nur die örtliche, nicht aber die hier in Betracht zu ziehende internationale Zuständigkeit der Nachlaßgerichte (BGHZ 49, 1, 2). - BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67
Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Es handelt sich dabei um eine Sonderbestimmung iSd Art. 28 EGBGB, welche als sog. Einzelstatut das deutsche, an der Staatsangehörigkeit des Erblassers orientierte Gesamtstatut verdrängt (BGH 50, 63, 68 f für eine vergleichbare Vorschrift des österreichischen Rechts; … - KG, 22.05.1984 - 1 W 5196/83
Erteilung eines Erbscheins nach einem deutschen Erblasser mit Grundstück in …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85
Auf die Situation des Einzelfalles kann es indessen nicht ankommen: Es geht hier nämlich nicht nur um die Feststellung und amtliche Verlautbarung einer Erbfolge auf der Grundlage eines fremden materiellen Erbrechts; der Erbschein nach § 2353 BGB ist mehr als ein bloßes Erbfolgeattest: Er genießt umfassenden Verkehrsschutz (vgl. §§ 2365, 2366 BGB), allerdings nur in dem Geltungsbereich dieser Vorschriften (vgl. KG OLGZ 1984, 428, 432 betreffend die Aufnahme eines beschränkenden Vermerks in den allgemeinen Erbschein für den Fall der Nachlaßspaltung).
- OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut
Rn. 32 Die deutschen Nachlaßgerichte sind für eine Erbscheinserteilung nur zuständig, wenn und soweit auch in der Sache deutsches Recht anwendbar ist (OLG Zweibrücken IPrax 1987, 108 m. Anm. Witz/Bopp IPrax 1987, 83 ff. - Gleichlaufgrundsatz). - OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97
Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".