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Rechtsprechung
   KG, 24.08.1967 - 1 W 1140/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2541
KG, 24.08.1967 - 1 W 1140/67 (https://dejure.org/1967,2541)
KG, Entscheidung vom 24.08.1967 - 1 W 1140/67 (https://dejure.org/1967,2541)
KG, Entscheidung vom 24. August 1967 - 1 W 1140/67 (https://dejure.org/1967,2541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2268
  • MDR 1968, 150
  • OLGZ 1967, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …

    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314;… Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3;… Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • LG Berlin, 26.10.2012 - 55 S 342/11

    Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft …

    Ebenso bedarf es keiner Untersuchung der vom Landgericht bejahten Frage, ob der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen nach § 18 Abs. 3 WEG ergangenen, angefochtenen Eigentümerbeschluß nicht nur auf seine formelle, sondern auch auf seine sachliche Richtigkeit (Schlüssigkeit, Erfolgsaussicht der Klage) zu überprüfen hat (verneint von KG OLGZ 1967, 462/365, Palandt aaO, Weitnauer § 18 RdNr. 8 a; widersprüchlich Bärmann/Pick/Merle § 18 RdNrn. 37 und 43 unter unzutreffender Zitierung von KG OLGZ 1967, 462).
  • KG, 27.11.1985 - 24 W 4858/85

    Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Ruhen; Entziehung; Wohnungseigentum

    Der Beschluß nach § 18 Abs. 3 WEG ist ledig lieh eine formale Voraussetzung für die Entziehungsklage (vgl. KG NJW 1967, 2268).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme …

    Bei der Anfechtung eines solchen Beschlusses werden im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur formelle Mängel geprüft, nicht die sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens (KG OLGZ 67, 462/464 f.; OLG Frankfurt/Main DWE 1984/62;… Palandt/Bassenge aaO § 18 Anm. 2, 3 c;… Weitnauer § 18 Rn. 8 a).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 44/82

    Kosten einer Entziehungsklage gem. § 18 WEG zählen auch in einer …

    Ebenso bedarf es keiner Untersuchung der vom Landgericht bejahten Frage, ob der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen nach § 18 Abs. 3 WEG ergangenen, angefochtenen Eigentümerbeschluß nicht nur auf seine formelle, sondern auch auf seine sachliche Richtigkeit (Schlüssigkeit, Erfolgsaussicht der Klage) zu überprüfen hat (verneint von KG OLGZ 1967, 462/365, Palandt aaO, Weitnauer § 18 RdNr. 8 a; widersprüchlich Bärmann/Pick/Merle § 18 RdNrn. 37 und 43 unter unzutreffender Zitierung von KG OLGZ 1967, 462).
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