Rechtsprechung
| KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Löschung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 940 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen der Eintragung eines Widerspruches gegen eine Vormerkung in das Grundbuch; Zulässigkeit der Eintragung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.1977 - 84 O 4/77
- KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1694 (Ls.)
- MDR 1977, 500
- OLGZ 1978, 122
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
Widerspruch gegen Vormerkung
Auszug aus KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77
Das Landgericht Berlin hat durch seinen Beschluß vom 17. Januar 1977 den Antrag zurückgewiesen, weil die Löschung der Auflassungsvormerkung zugunsten der Antragsgegnerin bereits eine endgültige Entscheidung bedeuten würde und der hilfsweise begehrte Widerspruch gegen die Vormerkung ausgeschlossen sei (BGHZ 25, 16).Seit dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1957 (BGHZ 25, 16) wird zwar entgegen der bis dahin herrschenden Lehre die Eintragung eines Widerspruches gegen eine Vormerkung insoweit für zulässig gehalten, als die Eintragung der Vormerkung einen Rechtserwerb aufgrund des öffentlichen Glaubens des Grundbuches ermöglicht.
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Bewilligung der Löschung von Widersprüchen im Grundbuch
Rn. 25 (3) Dem ist die Rechtspraxis gefolgt (vgl. KG, OLGZ 1978, 122, 124; OLG Saarland, Rpfleger 1995, 404, 406; OLG München, BWNotZ 2002, 12, 14; LG München II…, Urteil vom 4. Juni 2008 - 11 O 2016/07, juris Rn. 46). - BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
(3) Dem ist die Rechtspraxis gefolgt (vgl. KG, OLGZ 1978, 122, 124; OLG Saarland, Rpfleger 1995, 404, 406; OLG München, BWNotZ 2002, 12, 14; LG München II…, Urteil vom 4. Juni 2008 - 11 O 2016/07, juris Rn. 46). - BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch
Denn die Eintragung eines Amtswiderspruchs kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16/25; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; KG OLGZ 78, 122 ff.;… Demharter Rn. 8, KEHE/Eickmann GBR 5. Aufl. Rn. 2, Bauer/von Oefele GBO Rn. 35, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 43, jeweils zu § 53).Er scheidet aber wegen der strengen Abhängigkeit der Vormerkung vom vorgemerkten Anspruch aus, wenn dieser nicht besteht und seine Entstehung auch ausgeschlossen ist (BGHZ 25, 16/23; BayObLG DNotZ 1989, 363 f.; 1994, 184 f.; KG OLGZ 1978, 122/124;… Meikel/Streck § 53 Rn. 48;… MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 67).
- OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im …
9 Die Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25; BayObLGZ 1987, 231, 232 f.; KG OLGZ 78, 122, 124;… Demharter, GBO, 26. Aufl. § 53 Rn. 8, 9, KEHE/Eickmann, GBO, 6. Aufl., § 53 Rn. 3;… Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 53 Rn. 33;… Meikel/Streck, GbR, 10. Aufl., § 53 Rn. 49).Die Eintragung des Widerspruchs gegen die Auflassungsvormerkung ist hiernach nicht zulässig (BGHZ 25, 16, 25; BayObLZ 1987, 231, 232 f; KG OLGZ 78, 122 ff; 1;… Meikel/Streck, a.a.O.), ohne dass es auf die Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb der nach § 895 ZPO eingetragenen Vormerkung auch deswegen ausscheidet, weil § 898 ZPO hierauf nicht entsprechend anwendbar ist (…Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 885 Rn. 12), ankommt.
- OLG Köln, 21.05.1999 - 20 U 181/98
Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung bei Unrichtigkeit des …
Die Vormerkung entfaltet also keine Vermutung für das Bestehen des gesicherten Anspruchs (KG OLGZ 1978, 122, 124 = MDR 1977, 500 f.).
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