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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7936
OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77 (https://dejure.org/1978,7936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.1978 - 20 W 1011/77 (https://dejure.org/1978,7936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 1978 - 20 W 1011/77 (https://dejure.org/1978,7936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Gewalt; Verfahrensrechtliche Überholung ; Natürliches Vorrecht der genetischen Eltern ; Übernahme wissenschaftlicher Erkenntnisse durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1979, 448
  • OLGZ 1978, 394
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77
    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Eingreifen des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB nur als außergewöhnliche Maßnahme bei schuldhaftem Verhalten des Sorgenrechtsinhabers im Interesse des Kindeswohls in Betracht kommen darf, da die Pflege und Erziehung der Kinde das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind ( Art. 6 II 1 GG ; BVerfG FamRZ 71, 421; Bay ObLG FamRZ 76, 166).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 23/69

    Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77
    Es hat insbesondere richtig darauf abgestellt, ob nach dem eingeholten Gutachten und auch nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, daß ... wie in der Regel ein gesundes Kind, die seelische Beeinträchtigung, der sie durch die Herausgabe an die Mutter möglicherweise ausgesetzt ist, in verhältnismäßig kurzer Zeit ohne nachteiligen Folgen überwinden kann (vgl. BGH FamRZ 70, 553; Bay ObLG FamRZ 76, 167) und dies rechtfehlerfrei bejaht.
  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 1 Z 53/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77
    Wie demgegenüber die zitierte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zeigt, auch die des Bay ObLG in der von den Beteiligten zu 1) vorgelegten Entscheidung vom 31.10.1974 (1 Z 53/74), ist es unerläßlich, bei der Frage der gesundheitlichen Schädigung des jeweils betroffenen Kindes auf den Einzelfall abzustellen, so wie es auch das Landgericht ohne Verletzung seiner Aufklärungspflicht getan hat.
  • OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 113/80

    Entziehung des Personensorgerechts; Übermäßige Züchtigung des Kindes; Duldung …

    Obwohl der Konflikt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern in § 1632 Abs. 4 BGB n.F. gegenüber dem früher allein anzuwendenden § 1666 BGB eine rechtliche Neuregelung erfahren hat, mit der den Belangen der Pflegekinder besser Rechnung getragen werden soll (…vgl. Diederichsen in Palandt, aaO § 1632 Anm. 3), ist damit das natürliche Vorrecht der "genetischen Eltern« zu der Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1979, 448) nicht aufgegeben worden.

    Dem entspricht es, daß die Rechtsordnung den Interessenwiderstreit zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern häufig zugunsten der Eltern entscheidet (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1978, 394; OLG Celle FamRZ 1970, 201; OLG Köln FamRZ 1971, 182; BayObLG FamRZ 1976, 163; 1977, 473), weil das natürliche Vorrecht der Eltern nur dann zurücktreten muß, wenn die Unterbringung des Kindes bei ihnen nicht verantwortet werden kann.

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn eine Änderung des Aufenthalts, der Betreuung und Erziehung zu nicht unerheblichen körperlichen, insbesondere aber auch zu seelischen Schäden führen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1978, 394; OLG Stuttgart FamRZ 1975, 107; OLG Hamm DAVorm 1975, 156; OLG Karlsruhe Justiz 1975, 29;… Diederichsen in Palandt, aaO § 1632 Anm. 3; Gernhuber, FamRZ 1973, 229, 238; Thieme, FamRZ 1974, 111).

    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß es stets von den Umständen des Einzelfalles abhängt, inwieweit eine solche Gefahr für das Kind anzunehmen ist, und daß dabei insbesondere die körperliche und geistige Verfassung des Kindes, seine Bindungen an die bisherigen Bezugspersonen und die Persönlichkeit desjenigen, in dessen Obhut es kommen soll, von Bedeutung sind (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1978, 394).

  • OLG Frankfurt, 19.06.1981 - 4 UF 68/80
    Dem entspricht es, daß die Rechtsordnung den Interessenwiderstreit zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern oder Verwandten häufig zugunsten der Eltern entscheidet (vgl. Senatsbeschluß OLGZ 1978, 394; OLG Celle FamRZ 1970, 201; OLG Köln FamRZ 1971, 182; BayObLG FamRZ 1976, 163; 1977, 473; vgl. auch Gernhuber, FamRZ 1973, 229, 236 ff).

    Dieses natürliche Vorrecht der Eltern muß - und dies stellt den Ausnahmefall dar - nur dann zurücktreten, wenn die Unterbringung des Kindes bei den Eltern auf keinen Fall verantwortet werden kann, auch weil ein Aufenthaltswechsel des Kindes voraussichtlich und mit ziemlicher Sicherheit zu schweren und bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden führt (vgl. Senatsbeschluß OLGZ 1978, 394; BayObLG FamRZ 1977, 473).

  • OLG Frankfurt, 19.06.1981 - 20 W 301/81

    Natürliches Vorrecht der genetischen Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder …

    Dem entspricht es, daß die Rechtsordnung den Interessenwiderstreit zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern oder Verwandten häufig zugunsten der Eltern entscheidet (vgl. Senatsbeschluß 20 W 1011/77 vom 02.03.1978 = OLGZ 78, 394; OLG Celle FamRZ 70, 201; OLG Köln FamRZ 71, 182; BayObLG FamRZ 77, 473; 76, 163; vgl. auch Gernhuber, Kindeswohl und Elternwille, FamRZ 73, 229, 236-238).

    Dieses natürliche Vorrecht der Eltern muß - und dies stellt den Ausnahmefall dar - nur dann zurücktreten, wenn die Unterbringung des Kindes bei den Eltern auf keinen Fall verantwortet werden kann, auch weil ein Aufenthaltswechsel des Kindes voraussichtlich und mit ziemlicher Sicherheit zu schweren und bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden führt (vgl. Senatsbeschluß 20 W 1011/77 vom 02.03.1978 = OLGZ 78, 394; BayObLG FamRZ 77, 473).

  • OLG Frankfurt, 10.01.1983 - 20 W 813/82

    Streit zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern um die Herausgabe …

    Weil es sich dabei um ein pflichtgebundenes Schutzrecht im Interesse des Kindes handelt (vgl. BayObLG FamRZ 78, 136; OLG Hamm DAVorm 81, 925; BGH FamRZ 76, 446; BVerfG Rpfleger 82, 220; Baer FamRZ 82, 228), muß diese Berechtigung - ausnahmsweise, § 1632 IV BGB (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 41. Aufl., § 1632 Anm. 3 c cc;… Soergel-Lange, BGB, 11. Aufl., § 1632 Rdnr. 24; BayObLG FamRZ 78, 136) - zurücktreten, wenn die Rückführung des Kindes zu ihnen nicht verantwortet werden kann, weil ein Aufenthaltswechsel voraussichtlich zu schweren und nachhaltigen körperlichen oder seelischen Schäden führt (vgl. OLG Hamm DAVorm 81, 921; BayObLG FamRZ 81, 1000; OLG Oldenburg FamRZ 81, 813; OLG Frankfurt OLGZ 78, 394; FamRZ 80, 826; 81, 308; 81, 1105).

    Dies hat der Senat in seinem auch vom Landgericht zitierten Beschluß ... vom 2.3.1978 (= OLGZ 78, 394) unter Bezugnahme auf Gernhuber (FamRZ 73, 229, 233, 236) schon ausgesprochen, als die Vorschrift zum Schutz der Pflegekinder ( § 1632 IV BGB ) noch nicht in Kraft getreten war.

  • OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79

    Verwertung von Erklärungen; Protokoll; Protokoll des Urkundsbeamten; Protokoll …

    Da es für die Entscheidung von Bedeutung ist, ob das jetzt 10-jährige Kind bereits eine Entwicklungsstufe erreicht hat, die es befähigt, selbständig die Frage des Besuchsrechts zu beurteilen, hängt hier die Entscheidung unter anderem davon ab, ob der Weigerung des Kindes, den Vater zu besuchen, auch rechtliche Bedeutung beizumessen ist (s. BGH FamRZ 1980, 131 ff = BGHF 1, 604; OLG Karlsruhe FamRZ 1968, 170; KG FamRZ 1979, 448).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 20 W 281/97

    Eigener Anspruch der Großeltern auf Umgang mit ihrem Enkel allein auf Grund der …

    Soweit die zitierten Entscheidungen (u.a. OLG Bamberg FamRZ 79, 858; KG FamRZ 79, 448; OLG Düsseldorf FamRZ 79, 857) für 11-14jährige Kinder ausführen, daß ihr Wille nicht umgangen werden könne, ist damit mangels einer festen Grenze für den beachtlichen Reifegrad nicht ausgeschlossen, den Willen auch jüngerer Kinder angemessen zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Soweit die zitierten Entscheidungen (u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1979, 858; KG, FamRZ 1979, 448; OLG Düsseldorf, FamRZ 1979, 857) für 11-14jährige Kinder ausführen, dass ihr Wille nicht umgangen werden könne, ist damit mangels einer festen Grenze für den beachtlichen Reifegrad nicht ausgeschlossen, den Willen auch jüngerer Kinder angemessen zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83

    Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter …

    Soweit früher den Pflegeeltern in dem Verfahren nach § 1666 BGB ein Beschwerderecht eingeräumt worden ist (§ 57 Abs. 1 S. 9 FGG), geschah dies im Hinblick darauf, daß mangels einer anderen gesetzlichen Regelung der Herausnahme eines Kindes aus seiner Pflegestelle nur mit Maßnahmen nach § 1666 BGB begegnet werden konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1976, 163; 1977, 473; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 394).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80

    Unverschuldetes Elternversagen; Auffangtatbestand; Vorwurf der Kindesmißhandlung; …

    Das Amtsgericht, an das die Sache zurückzuverweisen war, weil beide Vorentscheidungen auf denselben Rechtsfehlern beruhen (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 27 FGG Rdn. 66c), wird nun, selbst wenn es wieder zu dem Ergebnis kommt, daß die elterliche Sorge auf die Mutter zurückzuübertragen ist, auf den in der Beschwerdeinstanz gestellten Antrag der Pflegeeltern hin aber auch von Amts wegen prüfen müssen, ob nicht eine Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB in Betracht kommt: Das natürliche Elternrecht wird nämlich ausnahmsweise dann und solange zurücktreten müssen, als mit der Änderung des Aufenthalts sowie mit der Betreuung und Erziehung des Kindes nicht unerhebliche körperliche oder seelische Schäden verbunden sind (vgl. Senatsbeschlüsse FamRZ 1979, 448, und FamRZ 1980, 826, jeweils mwN).
  • KG, 15.02.1985 - 17 WF 3958/84

    Verwirkung des Umgangsrechts; Zeitliche Begrenzung und gerichtliche Durchsetzung

    Soweit der 18. Zivilsenat des Kammergerichts (FamRZ 1979, 448) die Auffassung vertreten hat, das Familiengericht könne eine Regelung des persönlichen Verkehrs ablehnen, vermag der Senat dieser Formulierung nicht zuzustimmen.
  • OLG Frankfurt, 18.05.1981 - 20 W 5/81

    Entziehung der elterlichen Sorge über Kinder und Bestellung eines Vormunds

  • OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80

    Widerruf der Einwilligung zur Adoption wegen widerrechtlicher Drohung des …

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.1986 - 9 T 432/86
  • OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84

    Bergrenzung eines Rechtsmittels; Teilweiser Rechtsmittelverzicht; Formelle …

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