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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.1981 - 3 W 96/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7021
OLG Zweibrücken, 12.11.1981 - 3 W 96/81 (https://dejure.org/1981,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.1981 - 3 W 96/81 (https://dejure.org/1981,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 1981 - 3 W 96/81 (https://dejure.org/1981,7021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1982, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 24.08.2023 - 34 Wx 202/23

    Vollzug einer Teilungserklärung für ein Grundstück, an dem ein Erbbaurecht …

    Vielmehr handelt es sich nach ganz herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, um eine Änderung des Inhalts des Eigentums am Grundstück (BGHZ 126, 357/363; OLG Karlsruhe FGPrax 2023, 9/10; OLG Zweibrücken OLGZ 1982, 263/265; BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 09.09.1983 - 3 W 84/83

    Zur Verweisung auf den Aufteilungsplan bei WEG-Begründung)

    Neben der Teilungserklärung ist eine Eintragungsbewilligung entbehrlich (Senatsbeschluß vom 12. November 1981, OLGZ 1982, 263 (266)).

    Allerdings kann die Teilungserklärung nur dann durch Anlage von Wohnungsgrundbüchern grundbuchmäßig vollzogen werden, wenn der Umfang des Sondereigentums entweder in der Erklärung selbst eindeutig beschrieben wird, oder wenn er sich - wie im vorliegenden Fall - aus dem gemäß §§ 8 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 4 WEG der Erklärung beizufügenden Aufteilungsplan ergibt (Senatsbeschluß vom 12. November 1981 aaO).

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

    Rn. 35 dd) Für das Eintragungsverfahren erscheint somit auch nicht von Bedeutung, ob bei Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum die materiell-rechtlich erforderliche Auflassung in der Form des § 20 GBO nachzuweisen ist (…so u. a. Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 59 f.) oder eine Bewilligung der (werdenden) Wohnungs- und Teileigentümer nach § 19 GBO in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO ausreicht (so OLG Zweibrücken OLGZ 1982, 263/265;… Demharter § 20 Rn. 10 und Anhang zu § 3 Rn. 41).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1996 - 3 W 212/95

    Wohnungseigentum

    Ebenfalls zutreffend haben die Vorinstanzen angenommen, daß zur Bestimmung des Inhalts des Sondereigentums zum einen die Teilungserklärung (§ 8 Abs. 1 WEG) und zum anderen der Aufteilungsplan heranzuziehen sind, der gemäß §§ 8 Abs. 2, 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG der Eintragungsbewilligung als Anlage beizufügen ist und dadurch zu ihrem Bestandteil wird (…BGH NJW 1995 a.a.O. S. 2853; Senat OLGZ 1982, 263, 267;… OLG Köln a.a.O.; BayObLZ WuM 1991, 609, 610 und RPfl 1982, 21; OLG Stuttgart Justiz 1981, 82, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.03.1989 - 2 Wx 4/89

    Regelung der Vertretungsbefugnisse der Wohnungseigentümer in einer …

    Dabei kann dahinstehen, ob die Eintragungsbewilligung im Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch einseitige Erklärung gemäß § 8 WEG schon in der TE selbst liegt oder auch dann ausdrücklich erklärt werden muß (vgl. hierzu OLG Hamm, RPfleger 85, 109, 110 m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLGZ 82, 263, 266).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Die Rechtssprechung hat die Frage, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden; das OLG Zweibrücken hat sich dazu in OLGZ 1982, 263/265 nur beiläufig geäußert.
  • OLG Hamm, 27.09.1984 - 15 W 34/83

    Nachträgliche Eintragung eines Vermerks im Grundbuch über Sondernutzungsrechte …

    Dabei bedeutet es keinen Unterschied, ob man die Teilungserklärung als eine der "Bewilligung" entsprechende (auch) verfahrensrechtliche Erklärung ansieht, neben der es einer ausdrücklichen "Bewilligung" nicht mehr bedürfe (so z.B. OLG Zweibrücken, OLGZ 1982, 263;… Augustin, WEG, § 8 Rn. 18), oder ob man die Teilungserklärung selbst, sobald sie dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben (zugegangen) ist, als die Bewilligung im Sinne des § 19 GBO wertet; immerhin zeigt die Verweisung auf § 7 Abs. 3 in § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG , daß der Gesetzgeber auch im Falle der einseitigen Teilungserklärung, nicht nur der Begründung des Wohnungseigentums nach § 3 WEG , von der Existenz einer "Bewilligung" ausgeht.
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 127/88

    Auslegung einer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

    Im Regelfall ist ein solches Verständnis auch naheliegend und nahezu selbstverständlich, weil nach § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG Umfang und Abgrenzung des Sondereigentums durch die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan bestimmt wird (BayObLG MittBayNot 1981, 249 /250; OLG Zweibrücken OLGZ 1982, 263 /267).
  • BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83

    Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen

    Hierfür gilt der Bewilligungsgrundsatz des § 19 GBO (vgl. § 7 Abs. 3 WEG ; vgl. auch BayObLGZ 1957, 102/108; OLG Zweibrücken OLGZ 1982, 263/266).
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