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| OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1966 - VI A 951/65 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 (https://dejure.org/1966,9403)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OVGE 22, 78
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.10.1993 - III ZR 68/92
Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde als Schulträger
Die Amtspflicht der Mitglieder des Schulausschusses diente - neben der Wahrung des öffentlichen Interesses an einer Besetzung der Stellen im öffentlichen Dienst mit dem jeweils am besten geeigneten Bewerber - auch dem Zweck, den aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG sich ergebenden grundrechtlichen Anspruch des Klägers auf seiner Eignung entsprechenden Zugang zu öffentlichen Ämtern zu schützen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 - OVGE 22, 78, (80)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1972 - VI A 1200/70 (Vgl. OVG Münster, Urt. vom 14.01.1966 - VI A 951/65 -, OVGE 22, 78 m. w. Nachw.).
(Vgl. BVerwG…, Urt. vom 17.09.1964 - II C 121.62 -, DVBl. 1965, 331; OVG Münster, Urt. vom 14.01.1966, a.a.O.).
- BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung - …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließlich auch geklärt, daß dem Beamten aus einer eine gewisse, auch längere Zeit andauernden Verwendung in einer höher bewerteten Funktion nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beförderung erwächst, dessen schuldhafte Nichterfüllung jedenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn begründen könnte (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78] mit weiteren Nachweisen; ebenso übrigens auch das von der Beschwerde engeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 - [ZBR 1967, 125, 126]). - VG Freiburg, 19.01.1988 - 6 K 90/87
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Beförderungsrichtlinie; Anforderungen an das …
Es entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß das allgemeine Dienstalter als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen nur bei der Auswahl zwischen solchen Beförderungsbewerbern Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich oder zumindest praktisch gleich beurteilt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1964, BVerwGE 19, 19/22; v. 23.01.1970, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 16; v. 28.08.1986, ZBR 1987, 45;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.1975, ZBR 1975, 316/317; Beschl. v. 29.05.1985 - 4 S 1775/85 - S. 9; OVG Münster, Urt. v. 14.01.1966, OVGE 22, 78/80; v. 13.12.1972, ZBR 1973, 177/179; Battis, BBG-Ktr., § 8 Anm. 3 a; Becker, ZBR 1987, 353/360; GKÖD, BBG § 23 Anm. 11; Günther, ZBR 1979, 93/97;… Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 2. Aufl. 1987, S. 28 f.;… Schütz, a.a.O. § 25 Rn. 2 a).
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