Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-15 U 160/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6516
OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der Beweisregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Kernbereich des ärztlichen Handelns für die Arzthaftung und Krankenhaushaftung; Schaden eines bettlägerigen, ein Dekubitusgeschwür erleidenden Patienten durch einen per se gefährlichen Zustand im ...

Papierfundstellen

  • PflR 2005, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    So hat denn auch der BGH in einer Entscheidung zur Haftung eines Krankenhausträgers betreffend Behandlungsfehler im Rahmen der Dekubitus- Prophylaxe (BGH NJW 1988, 762) keine solche schlechthin erfolgsbezogene Pflicht mit der Folge der Umkehrung der Beweislast beim Auftreten eines Dekubitus-Geschwürs angenommen, die Problematik vielmehr in dem auch hier zu beobachtenden Bereich der fehlenden Dokumentation (dazu unten) angesiedelt.

    So hat er in der bereits erwähnten Entscheidung NJW 1988, 762 der Vorinstanz, die ausgeführt hatte, es gebe keinen medizinischen Erfahrungssatz, nachdem das Entstehen von Durchliege-Geschwüren ausnahmslos auf falsche oder unzureichende Vorbeugemaßnahmen zurückzuführen sei, nicht widersprochen.

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1988, 762, 763 kann eine Entscheidung darüber, ob Ärzte und Pflegepersonal bei der Dekubitus-Prophylaxe und der Dekubitus-Behandlung etwas versäumt haben, grundsätzlich nicht getroffen werden, bevor nicht geklärt ist, was im Fall des Patienten bzw. Pflegebefohlenen hätte angeordnet und durchgeführt werden müssen.

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Für die Fälle, dass ein Patient während der Krankenhauspflege einen Unfall erleidet, hat der BGH zur Darlegungs- und Beweislast folgendes ausgeführt: (BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.12.1990, Aktenzeichen: VI ZR 169/90 = NJW 1991, 1540 bis 1541): "In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich jedenfalls für bestimmte Vertragstypen wie insbesondere den Werk- und den Dienstvertrag aus der Vorschrift des § 282 BGB auch für den Bereich der positiven Vertragsverletzungen eine Beweislast für den Schuldner dahin ergibt, dass ihn an einer Schlechterfüllung des Vertrages kein Verschulden trifft.

    Die Erfahrungen dieser beiden Gutachter könnten es nahe legen, die Darlegungs- und Beweislast auch in Dekubitus-Fällen entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung BGH NJW 1991, 1540 f. auf die Krankenhaus- bzw. Pflegeheimträger anzuwenden.

  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Von einer Dokumentation der angeordneten Pflegemaßnahmen darf nach BGH NJW 1986, 2365, 2266 nur dann abgesehen werden, wenn eine allgemeine schriftliche Anweisung besteht, aus der deutlich hervorgeht, welche einzelnen prophylaktischen Maßnahmen in den Fällen des Dekubitus-Risikos unbedingt durchzuführen sind.
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 19/99

    Dekubitus ist regelmäßig Indiz für grobe Pflege- und/oder Behandlungsversäumnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Seine Ausführungen decken sich mit den gutachterlichen Äußerungen des Prof. Dr. M. in dem der Entscheidung OLG Köln NJW-RR 2000, 1267, 1268 zugrunde liegenden Rechtsstreit.
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Abweichend von Strafrecht gilt nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch kein individueller, sondern ein auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab (BGH NJW 2000, 2812, 2813 und NJW 2001, 1786 f. für das Arzthaftungsrecht).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 34/00

    Einhaltung des medizinischen Standards

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Abweichend von Strafrecht gilt nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch kein individueller, sondern ein auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab (BGH NJW 2000, 2812, 2813 und NJW 2001, 1786 f. für das Arzthaftungsrecht).
  • BGH, 26.06.1973 - VI ZR 47/72

    Verkehrsunfall - Verursacher - Mitverursachung - Kind - Kindesunfall - Vertetztes …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03
    Das Verhalten Frau E., das die Entstehung des Geschwürs begünstigt und die Wundheilung erschwert hat und möglicherweise erst den operativen Eingriff erforderlich gemacht hat, kann ihr wegen ihrer - zwischen den Parteien unstreitigen - Schuldunfähigkeit im Sinne des § 827 S. 1 BGB nur gemäß §§ 254, 829 BGB zugerechnet werden Da Haftungsbegründung und Haftungsbegrenzung korrespondieren, ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anwendbar (BGHZ 37, 106; NJW 1973, 1795).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17

    Haftung einer Klinik und der behandelnden Ärzte wegen Verletzung der Regeln für …

    Bis zur Feststellung des Dekubitus im Bereich des Gesäßes am 07.07.2012 gibt es keine aktuelle Einschätzung des Risikos und keine sicher dokumentierten Maßnahmen zur Prophylaxe, obwohl der Pflegestandard für jeden Patienten eine Einschätzung des aktuellen Dekubitusrisikos bei Übernahme und sodann entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge vorsieht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.03.1986 - VI ZR 215/84; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03, juris).
  • OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07

    Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von …

    Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürs stationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.

    Rn. 6 a.) Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62ff., hier zit. nach juris, Rn. 48).

  • LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines …

    Hiervon kann aber nur abgesehen werden kann, wenn in der konkreten Einrichtung eine allgemeine Anweisung besteht, aus der deutlich hervorgeht, welche einzelnen prophylaktischen Maßnahmen in den Fällen eines erhöhten Dekubitus-Risikos unbedingt durchzuführen sind (vgl. BGH, NJW 1986, 2365; OLG Düsseldorf, PflR 2005, 62 ff., zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Hamm, 09.09.2015 - 3 U 60/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ein Verschulden des Pflegepersonals an dem …

    Int 2010; 107(21): 371-82 ausgeführt: "Allerdings gilt Dekubitus nicht mehr in allen Fällen als vermeidbar oder heilbar, wenn Durchblutungsstörungen die Anfälligkeit erhöhen oder kognitive Einschränkungen die Umsetzung der Prophylaxe erschweren." Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung und Literatur das Auftreten eines Dekubitus nicht dem Bereich zugeordnet, der vom Pflegeheim oder Krankenhaus voll beherrscht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 -15 U 160/03- zitiert nach juris Rn. 48; OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. D 235 ff;… Großkopf in Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, Kap. 2 Rn. 1987.).
  • OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 1764/21

    Ansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Prophylaxe und Behandlung eines …

    Hierzu zählt regelmäßig auch das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden (…vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 7.10.2008 - 1 U 93/07 - juris Rz. 6, 8; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 - 15 U 160/03, juris Rz. 48;… OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2015 - I-3 U 60/14, GesR 2015, 688, 690;… Wenzel-Großkopf, Der Arzthaftungsprozess, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rz. 1977, 1988, S. 879, 887, 893 m.w.N.; im Erg.

    Der Behandler muss in solchen Fällen vielmehr die indizielle Wirkung der fehlenden Krankenblatteintragungen entkräften (BGH NJW 1986, 2365, 2266 für die Behandlung in einem Pflegeheim; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2004 - I-15 U 160/03 -, Rn. 51, juris).

  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 11 E 4470/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Pflegeeinrichtungen gegen …

    Unabhängig von der Frage, ob die von der Antragstellerin bezüglich der Bewohnerin [...] vorgenommenen Planungen zur Dekubitusprophylaxe stets geeignet und ausreichend waren (bei Risikopatienten kann der Einsatz einer Wechseldruckmatratze, die Erhöhung der Frequenz des Vorlagenwechsels bis hin zu einer nötigenfalls stündlichen Umlagerung notwendig sein, um einen Dekubitus durch Pflegefehler zu vermeiden, vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004, I-15 U 160/03, juris Rn. 54), dürfte es aber an einer Dokumentation der Umsetzung der entsprechenden Planung fehlen.

    Pflegeheim die ernste Gefahr der Entstehung von Durchliegegeschwüren nicht erkannt und die Durchführung vorbeugender Maßnahmen nicht in ausreichender Form angeordnet wurden und daher das Pflegepersonal nicht so intensiv auf die Prophylaxe geachtet hat, wie es sein sollte (…vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1987, VI ZR 174/86, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004, I-15 U 160/03, juris Rn. 51;… OLG Dresden, Beschl. v. 30.11.2021, 4 U 1764/21, juris Rn. 16 m.w.N.), dürfte die in Rede stehende Gesundheitsschädigung der Bewohnerin [...] dem Anschein nach aber auf entsprechende Defizite bei der Umsetzung der Planungsvorgaben zu deren Lagerung zurückzuführen sein.

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
  • LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08

    Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Krankenversicherers aus übergegangenem …

    (vgl. dazu OLG Hamm…, Urt. vom 18.10.2005 - 24 U 13/05; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2007 - 6 U 98/06 - sowie Urteil vom 18.10.2006 - 6 U 85/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2005 - I-15 U 160/03).
  • OLG Köln, 03.12.2025 - 5 U 59/25

    Feststellung eines Pflegefehlers oder Behandlungsfehlers in Bezug auf das …

    Hierzu zählt regelmäßig auch das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden (vgl. OLG Dresden Beschl. v. 30.11.2021 - 4 U 1764/21, BeckRS 2021, 45239 Rn. 10; OLG Braunschweig, Urt. v. 7.10.2008 - 1 U 93/07 - juris Rz. 6, 8; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 - 15 U 160/03, juris Rz. 48; OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2015 - I-3 U 60/14, GesR 2015, 688, 690; Wenzel, Patientenrechtegesetz, 1. Aufl. 2017, § 630 h BGB Rnr 1019.; im Erg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht