Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern; ärztlich verordnete Therapie nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM); Arzneimittelbegriff; Notwendigkeit
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§ 2 Abs 1 AMG
Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern; ärztlich verordnete Therapie nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM); Arzneimittelbegriff; Notwendigkeit - Wolters Kluwer
Bestimmung eines Mittels zur Entfaltung seiner Wirkung im Rahmen einer Krankenbehandlung durch Anwendung am oder im menschlichen Körper als Kennzeichen für ein Arzneimmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AMG § 2 Abs. 1
Bestimmung eines Mittels zur Entfaltung seiner Wirkung im Rahmen einer Krankenbehandlung durch Anwendung am oder im menschlichen Körper als Kennzeichen für ein Arzneimmittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Beihilfe: Jetzt entscheidet der Einzelfall
- auw.de (Kurzinformation)
Nicht wissenschaftlich anerkannte Therapien im Einzelfall erstattungspflichtig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- PharmR 2011, 250
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94
Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung
Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10
Rn. 7 Zu der Frage der beihilferechtlichen Notwendigkeit der Aufwendungen für die Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Heilmethode hat das Bundesverwaltungsgericht in den vom Beklagten bezeichneten Urteilen vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - (Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15) und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 24.97 - (Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10) angenommen, dass derartige Aufwendungen dem Grunde nach notwendig im beihilferechtlichen Sinne und demnach in angemessener Höhe beihilfefähig sind, wenn sich eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung der diagnostizierten Krankheit noch nicht herausgebildet hat, wenn im Einzelfall, etwa wegen einer Gegenindikation, das anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches Verfahren bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist.Seine daran anknüpfende Rechtsauffassung, im vorliegenden Einzelfall komme es nicht auf die begründete Aussicht der allgemeinen Anerkennung der angewandten Methode an, kann eine Divergenz zu den Urteilen vom 29. Juni 1995 (a.a.O.) und vom 18. Juni 1998 (…a.a.O.) nicht begründen.
Das Fehlen einer derartigen Ausschlussregelung stellt keine zusätzliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit dar (Urteil vom 29. Juni 1995 a.a.O. S. 9).
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97
Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie
Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10
Rn. 7 Zu der Frage der beihilferechtlichen Notwendigkeit der Aufwendungen für die Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Heilmethode hat das Bundesverwaltungsgericht in den vom Beklagten bezeichneten Urteilen vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - (Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15) und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 24.97 - (Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10) angenommen, dass derartige Aufwendungen dem Grunde nach notwendig im beihilferechtlichen Sinne und demnach in angemessener Höhe beihilfefähig sind, wenn sich eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung der diagnostizierten Krankheit noch nicht herausgebildet hat, wenn im Einzelfall, etwa wegen einer Gegenindikation, das anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches Verfahren bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist.Seine daran anknüpfende Rechtsauffassung, im vorliegenden Einzelfall komme es nicht auf die begründete Aussicht der allgemeinen Anerkennung der angewandten Methode an, kann eine Divergenz zu den Urteilen vom 29. Juni 1995 (…a.a.O.) und vom 18. Juni 1998 (a.a.O.) nicht begründen.
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95
Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10
Rn. 5 Zu dem beihilferechtlichen Arzneimittelbegriff hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Beklagten bezeichneten Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 5.95 - (Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 16) ausgeführt, dass sich dieser Begriff im Wesentlichen mit dem Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes deckt.Vielmehr hat er es seiner tatsächlichen und rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt, wobei er ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 30. Mai 1996 (a.a.O.) Bezug genommen hat.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10
Dagegen liegt eine Divergenz nicht vor, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen gezogen hat, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Einzelfall geboten sind (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 1 A 1012/12
Keine Beihilfe für eine "Orthokin-Therapie" nach einem Bandscheibenvorfall
Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801 = ZBR 1996, 48 = juris, Rn. 20 f., und vom 18. Juni 1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436 = ZBR 1999, 25 = juris, Rn. 12 f.; ferner Beschlüsse vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, Rn. 7, und vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 -, IÖD 2012, 20 = juris, Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - 1 A 1048/05 -, juris, Rn. 50 bis 53 = NRWE, und vom 12. Juni 2013 - 1 A 2291/11 -, juris, Rn. 20 f. = NRWE.Rn. 44 cc) Der Kläger meint allerdings, dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, die Aussage entnehmen zu können, dass es dann nicht mehr auf eine begründete Erwartung der wissenschaftlichen Anerkennung einer Therapiemethode ankomme, wenn nach Ausschöpfung der herkömmlichen Therapiemethoden im Einzelfall ein konkreter Wirksamkeitsnachweis erbracht sei.
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2011- 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, Rn. 8, und das vom BVerwG in dieser Entscheidung hinsichtlich der "Besonderheit des festgestellten Sachverhalts" in Bezug genommene vorgehende Urteil des VGHBaden-Württemberg vom 26. Juli 2010- 10 S 3384/08 -, DÖD, 2010, 300 = juris, Rn. 34 und 35, nach welchem das Fehlschlagen der "über einen längeren Zeitraum" erfolgten Behandlung mit schulmedizinischen Methoden auch amtsärztlich bestätigt worden war.
Rn. 59 Zu diesen Anforderungen vgl. das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26. Juli 2010- 10 S 3384/08 -, DÖD, 2010, 300 = juris, Rn. 33 und 37, und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, Rn. 8 ("dass die Wirksamkeit der angewandten Heilmethode der TCM im Fall der Ehefrau des Klägers aufgrund medizinischer Gutachten feststeht").
Mit diesem Rechtssatz soll das Verwaltungsgericht einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen haben, den dieses dem Zulassungsvorbringen zufolge in seinem Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, aufgestellt haben soll.
In seinem hierauf ergangenen Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Randnummer 7 zunächst seine bisherige Rechtsprechung zitiert und referiert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 1 A 1712/14
Anerkennung der sog. "MBST®-KernspinResonanzTherapie" (MBST = …
Rn. 141 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 2011- 2 B 76.10 -, juris, Rn. 7, und vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 -, juris, Rn. 9, und die Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2017 - 1 A 1419/16 -, juris, Rn. 8 f., und vom 17. Februar 2014- 1 A 1012/12 -, juris, Rn. 40 bis 43, 64 bis 69, jeweils m. w. N.; ebenso Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht NRW, Stand: August 2017, B I § 4i Erl. - OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 7 B 1.14
SG Berlin - Berliner Landesbeamtin; Beihilfe; ArzneimitJURE150010341
Hinsichtlich des materiellen Zweckcharakters ist die - nach wissenschaftlicher oder allgemeiner Verkehrsanschauung bestehende - objektive (Zweck-) Bestimmung entscheidend, also die Eignung des jeweils in Rede stehenden Mittels und namentlich des darin enthaltenen Wirkstoffs, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zu dienen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Juli 2010 - 10 S 3384/08 - juris Rn. 20; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 6).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (…vgl. Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 7).
Weitere Voraussetzung der Beihilfefähigkeit ist, dass die wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 20 f., Urteil vom 18. Juni 1998 - 2 C 24.97 - juris Rn. 12, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 7 f.).
Eine weitere Ausnahme nimmt das Bundesverwaltungsgericht an, wenn bei einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Heilmethode die begründete Erwartung ihrer Anerkennung nicht besteht, aber in einem besonders gelagerten Fall der konkrete Wirksamkeitsnachweis erbracht ist (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22
Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im …
Rn. 12 a) In Abkehr von dem im bayerischen Beihilferecht bis zum 30. September 2014 geltenden eigenständigen beihilferechtlichen Arzneimittelbegriff (vgl. bezüglich des rheinland-pfälzischen bzw. baden-württembergischen Beihilferechts BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 16 S. 10 und 12 sowie Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 5) nimmt § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV in der hier maßgeblichen Fassung mittels einer dynamischen Verweisung auf den Arzneimittelbegriff des § 2 AMG in seiner jeweils gültigen Fassung, hier also in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), vor dem hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3813, 2014 I 272) Bezug und stimmt mit diesem inhaltlich überein. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 1 A 2291/11
Beihilfeausschluss für eine Orthokin-Behandlung nach Maßgabe der BVO NRW
Rn. 16 Soweit der Kläger darüber hinaus einwendet, eine Auslegung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 BVO NRW, welche in Bezug auf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilbehandlungen den generellen Ausschluss bestimmter Behandlungsarten ohne Möglichkeit einer Einzelfallbetrachtung zulasse, stehe mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76/10 -) nicht in Einklang, gilt Entsprechendes.Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801 = ZBR 1996, 48 = juris, Rn. 20 f., und vom 18. Juni 1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436 = ZBR 1999, 25 = juris, Rn. 12 f.; ferner Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, PharmR 2011, 250 = juris, Rn. 7; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 1. September 2004 - 1 A4294/01 -, juris, Rn. 70 ff. = NRWE, Rn. 72 ff., m.w.N.
Rn. 23 Wenn auf Seite 8 oben der Antragsbegründungsschrift ausgeführt wird, "diese" Voraussetzungen (gemeint sind die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 -, Rn. 7 der juris-Fassung) seien vorliegend gegeben, so liegt dem konsequenterweise ein sachlich unzutreffendes Verständnis der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen für die ausnahmsweise gegebene Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine noch nicht wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilbehandlung zugrunde.
- BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22
Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten …
Rn. 12 a) In Abkehr von dem im bayerischen Beihilferecht bis zum 30. September 2014 geltenden eigenständigen beihilferechtlichen Arzneimittelbegriff (vgl. bezüglich des rheinland-pfälzischen bzw. baden-württembergischen Beihilferechts BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 16 S. 10 und 12 sowie Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 76.10 - juris Rn. 5) nimmt § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV in der hier maßgeblichen Fassung mittels einer dynamischen Verweisung auf den Arzneimittelbegriff des § 2 AMG in seiner jeweils gültigen Fassung, hier also in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), vor dem hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569 ), Bezug und stimmt mit diesem inhaltlich überein. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Beihilfefähigkeit einer Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems
Rn. 96 Unabhängig davon kann ein Anspruch auf Grundlage der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch dann in Betracht kommen, wenn keine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 SGB V und § 137c SGB V zur Beurteilung steht (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2010 - 10 S 3384/08 - juris zur Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 19.01.2011 - 2 B 76.10 - juris). - VG Stuttgart, 26.10.2023 - 10 K 2041/22
Beihilfefähigkeit der Liposuktion als Behandlungsmethode für ein Lipödem der …
Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer Entscheidung den Anspruch bejaht ohne auf den Schwergrad der Erkrankung abzustellen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.07.2010 - 10 S 3384/08 -, juris Rn. 33 ff.; nachfolgend mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschluss vom 19.01.2011 - 2 B 76.10 -, juris). - BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11
Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 24.97 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10; Beschluss vom 19. Januar 2011 - BVerwG 2 B 76.10 - juris Rn. 7). - VG Köln, 14.03.2012 - 19 K 7051/10
Beihilfefähigkeit von wissenschaftlich noch nicht anerkannten Heilbehandlungen
Nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 19.01.2011 - 2 B 76/10) setze die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Heilmethode die begründete Erwartung ihrer Anerkennung nicht voraus, wenn im konkreten Fall der konkrete Wirksamkeitsnachweis der nicht allgemein anerkannten Methode erbracht worden sei.Auf den Beschluss des BVerwG vom 19.01.2011 (2 B 76/10) kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen.
- VG Berlin, 29.08.2018 - 28 K 277.15
Beihilfefähigkeit von Weihrauchkapseln; allgemeine Anforderungen an die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 1127/11
Medizinprodukte als Arzneimittel im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 BBhV a.F.
- VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 14.1020
Beihilfefähigkeit der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
Beihilfe für heilpraktische Behandlung - Tiefenhyperthermie - Infusionen mit …
- BVerwG, 04.09.2013 - 5 B 55.13
Verpflichtung eines Gerichts zur Einholung von weiteren sachverständigen …
- VGH Bayern, 21.07.2014 - 14 ZB 12.2699
Beihilfe; Keltican forte; diätetisches Lebensmittel (ergänzende bilanzierte …
- VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktionsbehandlung (verneint)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 1 A 1419/16
Gewährung von Beihilfeleistungen für Aufwendungen der Behandlung der Ehefrau mit …
- VG Köln, 01.02.2013 - 9 K 3336/12
Anspruch eines Berufssoldaten auf die Gewährung einer Beihilfe zu den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 1 A 933/17
Anspruch einer Witwe auf Gewährung weiterer Beihilfeleistungen zu den …
- VG Hamburg, 18.05.2022 - 20 K 6683/17
- VG Bayreuth, 19.12.2017 - B 5 K 16.272
Keine Beihilfeleistung für Heilkräutertherapie der Traditionellen Chinesischen …
- VG Saarlouis, 27.01.2021 - 2 K 116/19
Beihilfe: Zungen- und Pulsdiagnostik nach der Traditionellen Chinesischen Medizin …
- VG Düsseldorf, 22.07.2016 - 26 L 1849/16
- VG Berlin, 19.04.2013 - 9 K 159.11
Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema Burnout
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 1 A 1234/11
Anerkennung der Magnetstimulationstherapie bei Harndrangsymptomatik oder …
- VG Hamburg, 23.03.2022 - 21 K 5172/20
- VG Kassel, 06.10.2016 - 1 K 1033/12
Keine Beihilfe für Behandlung des Chronic Fatigue Syndroms (CFS)
- VG Köln, 12.10.2018 - 19 K 10612/16
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