Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 09.06.2016 - L 1 U 171/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Entscheidung des UVT, dass ein Versicherungsfall gegeben ist, ist ein VA - weitergehende Entscheidung, ob Versicherungsfall nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt, ist rechtswidrig - Setzung des Rechtsscheins eines gültigen VA - Rechtsschutzbedürfnis des Klägers gegeben, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2017, 448
- r+s 2016, 486
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19
Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
Rn. 34 Allein von den Zivil- und Arbeitsgerichten zu entscheiden und damit nicht von der Bindungswirkung erfasst ist ua. nicht nur die Frage, ob ein Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII bzw. § 105 SGB VII aufgrund einer vorsätzlichen Schädigung ausgeschlossen ist, der Versicherungsfall also vorsätzlich herbeigeführt wurde, sondern auch die Frage, ob der Arbeitsunfall und damit der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall) herbeigeführt wurde, da dies für die Beurteilung des Versicherungsfalls irrelevant ist (vgl. auch BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 108, 206;… Landessozialgericht Baden-Württemberg 28. Juli 2017 - L 8 U 4110/16 - Rn. 39 mwN; Thüringer Landessozialgericht 9. Juni 2016 - L 1 U 171/15 - Rn. 24 mwN;… ErfK/Rolfs 20. Aufl. SGB VII § 108 Rn. 4 mwN;… BeckOK SozR/Stelljes Stand 1. März 2018 SGB VII § 108 Rn. 20;… Keller in Hauck/Noftz SGB VII Stand August 2018 K § 8 Rn. 32a; Lemcke R+S 2016, 486, 487 f.; aA Ricke NZV 2017, 559, 560).Rn. 35 (a) Gegen eine Bindungswirkung spricht insoweit bereits, dass der Umfang der Bindungswirkung in § 108 Abs. 1 SGB VII ausdrücklich dahin bestimmt ist, dass er die Fragen betrifft, "ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallversicherungsträger zuständig ist", und dass die Frage, ob der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt wurde, in § 108 Abs. 1 SGB VII nicht aufgeführt ist (so auch Lemcke R+S 2016, 486, 487 f.).
Damit einhergehend nennt der Unfallversicherungsträger bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der Regel nicht die genaue Rechtsgrundlage, macht also keine Angabe zur Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall iSv. § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII oder um einen Wegeunfall iSv. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII handelt (…BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - Rn. 17; Thüringer Landessozialgericht 9. Juni 2016 - L 1 U 171/15 - Rn. 24;… Nehls in Hauck/Noftz SGB VII Stand August 2019 K § 108 Rn. 7; Lemcke RuS 2016, 486, 487 mwN;… von Koppenfels-Spies in KKW 6. Aufl. SGB VII § 108 Rn. 6 mwN; vgl. auch Ricke NZV 2017, 559, 560).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2016 - 1 U 20/16
Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei polytraumatischen Verletzungen
Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 6. September 2016, Az.: I-1 U 171/15).Bei unfallbedingten Dauerschäden kann das Alter des Verletzten ein besonderes Gewicht gewinnen, weil ein junger Mensch den Schicksalsschlag länger als ein alter Mensch zu ertragen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 6. September 2016, Az.: I-1 U 171/15 mit Hinweis auf Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 30, Rdnr. 26 sowie Luckey, Personenschaden, Rdnr. 1062, dort mit Hinweis auf OLG Frankfurt VersR 1996, 1509).
- LSG Thüringen, 22.06.2017 - L 1 U 118/17
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung der Unternehmerin bzw …
Außerdem erstreckt sie sich darauf, ob die versicherte Person bei einer der versicherten Tätigkeit zu dienenden Verrichtung verunglückt ist und die zum Unfall führende Verrichtung somit im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 09. Juni 2016 - L 1 U 171/15 -, zitiert nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20
1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt …
Die zivilrechtliche Anschlussfrage, ob hier die zivilrechtliche Haftung des Bekl., selbst wenn er den Tatbestand des § 823 BGB erfüllt hat, schon deshalb ausgeschlossen ist, weil er als Schädiger gem. §§ 104 ff SGB VII (zuvor §§ 636 ff RVO) privilegiert ist, ist immer erst im Haftpflichtprozess von den Zivilgerichten zu entscheiden (…OLG Hamm r + s 1999, 200, 201, zitiert von BGH NZV 2013, 280, 282 Rn. 14; OLG Brandenburg r + s 2017, 555, 556; LSG Thüringen r + s 2016, 486; a. A. Ricke NZV 2019, 506, 508). - LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19 Ebenfalls dahin gestellt bleiben kann auch, ob in den Fällen, in denen der Sozialversicherungsträger, abweichend von dem Regelfall, in dem grundsätzlich nur das Bestehen eines einstandspflichtigen Versicherungsfalles festgestellt wird (…vgl. BAG, Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 19), auch ausdrücklich eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob ein Wege- und Betriebswegeunfalls vorliegt, die Bindungswirkung einer solchen Entscheidung sich auch auf das Vorliegen eines Arbeitsunfalles erstreckt (dagegen LSG Thüringen, Urt. v. 09.06.2016 - L 1 U 171/15, juris), und eine solche Entscheidung auch vorliegt, was keine Partei ausdrücklich vorgetragen hat.
- LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19
Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei …
Ebenfalls dahin gestellt bleiben kann auch, ob in den Fällen, in denen der Sozialversicherungsträger, abweichend von dem Regelfall, in dem grundsätzlich nur das Bestehen eines einstandspflichtigen Versicherungsfalles festgestellt wird (…vgl. BAG, Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 19), auch ausdrücklich eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob ein Wege- und Betriebswegeunfalls vorliegt, die Bindungswirkung einer solchen Entscheidung sich auch auf das Vorliegen eines Arbeitsunfalles erstreckt (dagegen LSG Thüringen, Urt. v. 09.06.2016 - L 1 U 171/15, juris), und eine solche Entscheidung auch vorliegt, was keine Partei ausdrücklich vorgetragen hat.
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