Rechtsprechung
| RG, 18.01.1887 - 3169/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 15, 190
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.10.1963 - 4 StR 232/63
Verurteilung des Angeklagten - Handlung gegen Nebenkläger - Erstattung …
Die in Urteilsspruch enthaltene Kostentragungspflicht hat das Landgericht auch nur mit dem Hinweis auf die Vorschrift des § 465 StPO begründet, die sich auf die gerichtlichen Kosten des Verfahrens beschränkt (RGSt 15, 190, 191 unter Nr. 2; BGHSt 11, 195, 197 [BGH 15.01.1958 - 4 StR 627/57] ; 15, 60, 61) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60] .Da ein Angeklagter nur in den Fällen, in denen er wegen einer gegen den Nebenkläger gerichteten Handlung verurteilt wird, dessen notwendige Auslagen gemäß § 471 Abs. 1 in Verbindung mit § 397 StPO zu erstatten hat, selbst wenn das Urteil das nicht besonders ausspricht (RGSt 10, 113; 15, 190, 192),ist die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils dahin klarzustellen, daß sie sich nicht auf die Kosten der Nebenklage bezieht.
- BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57
Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EGMR, 27.10.1994 - 12539/86
KATTE KLITSCHE DE LA GRANGE c. ITALIE
case on 11 November 1985 (Il Foro Italiano - "Foro It." no. 3169/86,. - BGH, 13.12.1957 - 2 StR 459/57
Rechtsmittel
Einer ausdrücklichen Entscheidung über die Kosten der Nebenkläger die ohne weiteres den Nebenkläger treffen, bedarf es nicht (RGSt 15, 190).
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