Rechtsprechung
| RG, 17.01.1888 - 3227/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 17, 82
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61
Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein …
Es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (RG Bspr. 3, 317, 319; RGSt 17, 82, 83; BGH 1 StR 228/60 vom 12. Juli 1960). - BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86
Bedrohung einer dritten Person
Voraussetzung ist lediglich, daß derjenige, auf dessen Willen eingewirkt wird, das einem anderen zugedachte Übel auch für sich selbst als Übel empfindet (RG Rspr. 3, 317; RGSt 17, 82; BGHSt 16, 316, 318;… BGH GA 1961, 82; BGH NJW 1970, 1855, 1856; BGH NStZ 1985, 408; BGH…, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59).Soweit in Entscheidungen vereinzelt von Angehörigen oder sonstwie nahestehenden Personen die Rede ist (RGSt 17, 82;… BGH GA 1961, 82; BGH…, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59), kommt dem lediglich beispielhafte Bedeutung in dem Sinne zu, daß bei derartigen Personen ohne weiteres angenommen werden kann, das dem Angehörigen zugefügte Übel stelle zugleich ein solches für den Genötigten dar, ohne daß damit das Angehörigkeitsverhältnis zur notwendigen Voraussetzung erhoben werden sollte.
- BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
Rechtsmittel
Bei der Nötigung wie bei der Erpressung kann auch die wirkliche oder vorgetäuschte Bedrohung eines Dritten, insbesondere eines dem Genötigten nahestehenden Menschen den Tatbestand erfüllen, sofern nur "das dem Dritten gedrohte Übel geeignet ist, auch von demjenigen, der genötigt werden soll, als ein Übel angesehen zu werden" (RGRspr. 3, 317, 319 und, darauf Bezug nehmend: RGSt 17, 82, 83 ;… Maurach, Besond. Teil, 3. Aufl. § 14 II A 1 b, S. 104).
- BGH, 18.12.1973 - 1 StR 452/73
Revision wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Feststellung …
Denn auch die Bedrohung eines Dritten kann eine Drohung im Sinne der §§ 253, 255 StGB sein, sofern nur das dem Dritten angedrohte Übel geeignet ist, auch von demjenigen, der genötigt werden soll, als ein Übel angesehen zu werden (BGH GA 1961, 82 im Anschluß an RGSt 17, 82, 83); eine Beschränkung des in Betracht kommenden Personenkreises, etwa auf Angehörige des Genötigten oder ihm besonders nahestehende Personen, hat die Rechtsprechung stets abgelehnt, sondern es nur darauf abgestellt, daß die Bedrohung des Dritten jedenfalls einen Zwang auf den Willen des Genötigten durch Erregung von Furcht bezwecken soll (so schon RG Rspr. 3, 317, 319). - BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Rechtsmittel
Der Bedrohte kann das Strafverfahren gegen einen nahen Angehörigen als ein eigenes Übel empfinden (vgl. RGSt 17, 82). - BGH, 30.11.1954 - 1 StR 561/54
Rechtsmittel
Versuchte Nötigung würde übrigens auch begangen sein, wenn Rechtsanwalt R. durch die Ankündigung eines Übels gegen seine Auftraggeber ohne deren Kenntnis beeinflusst werden sollte, da ihm selbst die Strafanzeige gegen seine Partei als Übel erscheinen musste (RGSt 17, 82).
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