Rechtsprechung
| RG, 07.07.1880 - 1633/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 2, 292
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise …
Dabei kommt es für die Erheblichkeit der Tathandlung allerdings nicht - wie das Landgericht meint - allein auf deren Dauer, sondern auch auf das Gewicht der Einwirkung auf das geschützte Rechtsgut an (vgl. BGHSt 14, 314, 315; RGSt 2, 292, 297; RGSt 7, 259, 260, 261). - BGH, 23.10.1973 - 1 StR 442/73
Voraussetzungen der Amtsanmaßung
§ 132 StGB enthält zwei Alternativen (vgl. RGSt 2, 292, 293; 32, 85, 86; 46, 183, 184; 68, 77, 78; BayObLGSt 1956, 269, 270; Küper JR 1967, 451;… LK 9. Aufl. § 132 Rdn. 3 und 5).Denn davon, daß der Täter sich "mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt ", kann nur die Rede sein, wenn er nicht nur den Anschein hervorruft, er sei Amtsinhaber, sondern auch als solcher tätig wird, also unter Vorspiegelung ihm zukommender amtlicher Befugnisse eine hoheitliche Handlung (vgl. BGHSt 12, 30, 31) vornimmt, die zum Geschäftsbereich des angemaßten oder eines anderen öffentlichen Amtes gehört (RGSt 2, 292, 293; 58, 173, 175; 68, 77, 78;… BayObLGSt a.a.O.;… LK a.a.O. Rdn. 3 mit weiteren Nachweisen).
Schon in RGSt 2, 292, 294 ist zutreffend gesagt: "Es gehört nicht notwendig zum Tatbestand der ersten Alternative, daß der Täter den Namen und die Art des öffentlichen Amtes, welches er sich beilegte, überhaupt genannt habe.
- BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer …
Allerdings reicht "eine bloß augenblickliche Hinderung des Freiheitsgebrauchs" (vgl. RGSt 2, 292, 297) oder ein "minimaler Zeitraum zwischen Beginn und Beendigung" (vgl. RGSt 7, 259, 260, 261) nicht aus.
- BGH, 19.08.1958 - 5 StR 338/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
Rechtsmittel
In einem solchen Falle, in dem der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewußt derart überschreitet, daß "die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt", macht er sich vielmehr der Amtsanmaßung nach § 132 StGB in der zweiten Begehungsform schuldig (vgl. u.a. RGSt 2, 292, 293; 18, 430, 434; 58, 173, 176; BGHSt 3, 241, 244). - BGH, 21.12.1956 - 1 StR 207/56
Rechtsmittel
Dazu ist die völlige Aufhebung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen (vgl RGSt 6, 231, 232), sei es auch nur auf vorübergehende Zeit, erforderlich (vgl RGSt 2, 292, 296; 7, 259, 260 f; 25, 147; 61, 239, 241; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger, MDR 1956, 144 zu § 142 StGB).
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