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Rechtsprechung
   RG, 17.06.1890 - 1442/90   

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https://dejure.org/1890,270
RG, 17.06.1890 - 1442/90 (https://dejure.org/1890,270)
RG, Entscheidung vom 17.06.1890 - 1442/90 (https://dejure.org/1890,270)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1890 - 1442/90 (https://dejure.org/1890,270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59

    Rechtsmittel

    In dieser zunehmenden Gefährdung seines Begleiters lag bereits der Anfang der Ausführung des Raubes, so daß der Angeklagte, auch wenn er die eigentlichen Raubhandlungen erst auf dem Stoppelacker vornahm, den Tatbestand des Straßenraubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 verwirklicht hab, falls es sich bei dem Feldweg um einen "öffentlichen", d.h. der Benutzung der Allgemeinheit (nicht bloß eines fest begrenzten Personenkreises) bestimmungsgemäß und tatsächlich offen stehenden Weg handelt - u.a. RGSt 21, 13 und 21, 370 (zu § 116 StGB); 33, 371, 374 f (zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB); BGH NJW 1953, 752 Nr. 16 zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB -.
  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 835/52

    Rechtsmittel

    Öffentlich im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist ein Weg, der mit Billigung oder Duldung der Grundstückseigentümer oder der zuständigen Behörden dem allgemeinen Verkehr freigegeben und zugänglich ist, ohne Rücksicht darauf, ob er auch im Sinne des Privatrechts oder des Verwaltungsrechts als öffentlich anzusehen ist (vgl RGSt 21, 13; 33, 371[374]).
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