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Rechtsprechung
   RG, 01.07.1881 - 1052/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1881,465
RG, 01.07.1881 - 1052/81 (https://dejure.org/1881,465)
RG, Entscheidung vom 01.07.1881 - 1052/81 (https://dejure.org/1881,465)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1881 - 1052/81 (https://dejure.org/1881,465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 4, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Nur in diesem Sinne verneint auch die in RGSt 4, 346 abgedruckte Entscheidung des Reichsgerichts die Anwendbarkeit des § 247 StGB , weil neben dem Eigentum der Mutter des Täters der Besitz des Vermieters verletzt worden war, der bereits sein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen der Mieterin geltend gemacht hatte.
  • BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Hierzu hat das Reichsgericht bereits in seiner Entscheidung RGSt 4, 346 ausgesprochen, daß ein etwaiger tatsächlicher Irrtum über die Eigentumsverhältnisse den Täter nach § 59 StGB nicht vor Strafe schütze, da sich ein solcher Irrtum nur auf die Erforderlichkeit eines Strafantrages, nicht aber auf einen Umstand beziehe, der zum gesetzlichen Tatbestand gehöre.
  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 392/56

    Rechtsmittel

    Sollte die Angeklagte aber tatsächlich jene Vorstellung gehabt haben, so würde dies die Anwendung des § 247 Abs. 2 StGB nicht hindern (RGSt 4, 346, 349; 73, 151, 153; 61, 270, 271 für § 257 Abs. 2 StGB).
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