Rechtsprechung
| RG, 01.07.1881 - 1052/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 346
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57
Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
Nur in diesem Sinne verneint auch die in RGSt 4, 346 abgedruckte Entscheidung des Reichsgerichts die Anwendbarkeit des § 247 StGB , weil neben dem Eigentum der Mutter des Täters der Besitz des Vermieters verletzt worden war, der bereits sein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen der Mieterin geltend gemacht hatte. - BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 Hierzu hat das Reichsgericht bereits in seiner Entscheidung RGSt 4, 346 ausgesprochen, daß ein etwaiger tatsächlicher Irrtum über die Eigentumsverhältnisse den Täter nach § 59 StGB nicht vor Strafe schütze, da sich ein solcher Irrtum nur auf die Erforderlichkeit eines Strafantrages, nicht aber auf einen Umstand beziehe, der zum gesetzlichen Tatbestand gehöre.
- BGH, 18.06.1957 - 1 StR 392/56
Rechtsmittel
dejure.org
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