Rechtsprechung
| RG, 12.04.1907 - V 1140/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 122
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 23.10.2015 - 6 U 34/15
Zulässigkeit der Vervielfältigung und Verbreitung eines außen an einem Seeschiff …
Auch ein öffentlicher Raum verliert nicht seinen Charakter als öffentlicher Raum, wenn er zeitweilig (etwa nachts) unzugänglich ist (RGSt 40, 122, 126; Ernst, ZUM 1998, 475, 480;… Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 59 Rn. 3). - BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG
Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann).Nach ihr liegt ein besonders günstiges Angebot immer schon dann vor, wenn die angebotene Leistung bei weitem nicht dem entspricht, was der Anbieter von ihr und ihrer Beschaffenheit behauptet (RGSt 40, 122, 128; 48, 40, 42) .
- BGH, 21.02.1962 - 2 StR 348/61
Täuschung des Darlehensnehmers durch den Darlehensgeber - Kreditvermittlung gegen …
Vielmehr kann ein solcher Anschein schon dadurch hervorgerufen werden, daß das Angebotene bei weitem nicht dem entspricht, was der Anbietende von der Beschaffenheit der angebotenen Leistung behauptet (RGSt 40, 122, 128; 48, 40, 42). - BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Rechtsmittel
Ein "besonders günstiges Angebot" im Sinne der § § 3, 4 UWG liegt nicht erst dann vor, wenn die gebotenen Vorteile erheblich sind; die besondere Vorteilhaftigkeit muß sich auch nicht aus Vergleichen mit Konkurrenzangeboten ergeben; zur Annahme, daß es sich um ein besonders günstiges Angebot handle, genügt vielmehr, daß das Angebot Angaben enthält - etwa über die besondere Leistungsfähigkeit des Anbietenden - die den Anschein erwecken, als habe der Werbende Vorteile zu bieten, die anderen Unternehmen, auf welche gerade diese Angaben nicht zutreffen, fehlen (vgl. RGSt 40, 122, 128; RGZ 66, 171, 176).
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