Rechtsprechung
| RG, 29.01.1909 - II 967/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 171
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52 Der tatbestandsmäßige Erfolg gehört in § 1 StFG - ebenso wie in § 67 Abs. 4 StGB, vgl. RGSt 42, 171 - mit zur Handlung.
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Nach herrschender Meinung kommt es beim Versuch eines Erfolgsdelikts für den Beginn der Verjährung auf das tatsächliche Ende der Tätigkeit an, die der Vollendung der Tat dienen soll (RGSt 42, 171, 173; OLG Stuttgart MDR 1970, 64 [OLG Stuttgart 30.04.1969 - 1 Ss 644/68];… Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 78a Rdn. 4;… Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 78a Rdn. 7;… Lackner StGB 17. Aufl. § 78a Anm. 2g). - BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim …
Die Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs beginnt nach ständiger Rechtsprechung mit dem Eintritt des Vermögensschadens (RGSt 42, 171).
- OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung; …
L wurde durch den aus Sicht der Bausparkasse vermeintlichen Abschluß eines Vertrags zugunsten der Ehefrau des Angeklagten mit Leistung nach dem Todesfall in der freien Verfügung und Verwertung des angelegten Festgeldes nach ihrem Belieben in keiner Weise eingeschränkt oder gehindert; eine wirtschaftliche Wertminderung ihres Vermögens ist - auch aus Sicht etwaiger Gläubiger - jedenfalls zu ihren Lebzeiten nicht erkennbar (vgl. RGSt 42, 171 [174]; Schröder NStZ 1997, 585).Ein nach der Verkehrsauffassung meßbarer Vermögenswert kommt den Aussichten der Erben der L vorliegend nicht zu, weil die Erblasserin das bei der Bausparkasse angelegte Festgeld bis zu ihrem Tod im Januar 1995 über mehrere Jahre hinweg jederzeit nach ihrem Gutdünken verbrauchen, verschenken oder anderweitig - z. B. durch andere Erben begünstigende letztwillige Verfügungen - darüber verfügen konnte; von einer gesicherten Erwerbsposition kann unter diesen Umständen noch nicht ausgegangen werden (vgl. RGSt 42, 171 [174175]; Schröder, NSTZ 1997, 586).
- BGH, 26.02.1988 - 3 StR 477/87
Verjährung eines untauglichen Versuchs der Steuerhinterziehung - Verjährung und …
Die Verjährungsfrist, die hier fünf Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78 a Satz 1 StGB), in Fällen des Versuchs nach allgemeiner Meinung mit dem Ende der Tätigkeit, die der Tatvollendung dienen soll (RGSt 42, 171, 173; OLG Stuttgart MDR 1970, 64;… Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 78 a Rdn. 7;… Dreher/Tröndle StGB 43. Aufl. § 78 a Rdn. 4;… Lackner StGB 17. Aufl. § 78 a Anm. 2 g). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Zu der dafür erheblichen Frage, wann die Straftat "begangen" ist, wird auf RGSt 42, 171 und für den Fall, daß die Untreuehandlung des Angeklagten in einem pflichtwidrigen Unterlassen gesehen wird, auf RGSt 70, 225, 228 hingewiesen. - BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57
Rechtsmittel
Erst damit begann die fünfjährige Verjährungsfrist zu laufen (RGSt 42, 171). - BGH, 03.03.1967 - 4 StR 266/66
Beginn der Verjährung der Strafverfolgung - Begründung einer Verfahrensrüge mit …
Die Verjährung beginnt erst, wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale einschließlich des zum Tatbestand gehörigen Erfolges verwirklicht sind (vgl. BGHSt 11, 119, 121) [BGH 18.12.1957 - 4 StR 106/57] also erst mit dem Eintritt des Vermögensschadens und, falls dieser in Teilakten eintreten sollte, mit dem Eintritt des letzten Teilerfolges (RGSt 42, 171, 173; 62, 418, 419).
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