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Rechtsprechung
   RG, 05.10.1911 - TB 122/11, VIII 1833   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,465
RG, 05.10.1911 - TB 122/11, VIII 1833 (https://dejure.org/1911,465)
RG, Entscheidung vom 05.10.1911 - TB 122/11, VIII 1833 (https://dejure.org/1911,465)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1911 - TB 122/11, VIII 1833 (https://dejure.org/1911,465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …

    Dies ist nach § 12 Abs. 2 StPO nicht möglich, da das gemeinschaftlich obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen kann, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebupg der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (vgl. RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391), während § 42 Abs. 3 JGG darüber hinaus dem im Jugendgerichtsverfahren wichtigen Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe besondere Geltung verschaffen will.
  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51

    Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein …

    Unter Eröffnung der Untersuchung im Sinne des § 12 StPO ist jedoch nur die Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens - für die Zeit vor dem 1. Oktober 1950 auch die Anordnung der Hauptverhandlung - zu verstehen (RGSt 45, 174).
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
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  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …

    Dieses Recht der Staatsanwaltschaft soll nicht angetastet werden; deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit einer Entscheidung nach § 12 Abs. 2 StPO erst nach Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung (RGSt 45, 174).
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
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  • BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58

    Zulässigkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe nach § 42 Abs. …

    Die Auffassung des Senats steht schließlich im Einklang mit Erwägungen, die bei Auslegung des § 12 Abs. 2 StPO und des § 42 Abs. 3 JGG zu dem Rechtssatz geführt haben, daß die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit erst zulässig ist, wenn ein Gericht die Untersuchung eröffnet hat (vgl. RGSt 45, 174 und BGHSt 10, 391).
  • BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57
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  • BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61

    Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht - …

    Die Übertragung ist daher erst nach der endgültigen Bindung der Staatsanwaltschaft zulässig (RGSt 45, 174, BGHSt 10, 391).
  • BGH, 22.01.1960 - 2 ARs 3/60

    Rechtsmittel

    Nach § 12 Abs. 2 StPO kann das gemeinschaftliche obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebung der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391; 13, 209, 217) [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58].
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