Rechtsprechung
| RG, 05.10.1911 - TB 122/11, VIII 1833 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 174
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Dies ist nach § 12 Abs. 2 StPO nicht möglich, da das gemeinschaftlich obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen kann, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebupg der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (vgl. RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391), während § 42 Abs. 3 JGG darüber hinaus dem im Jugendgerichtsverfahren wichtigen Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe besondere Geltung verschaffen will. - BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein …
Unter Eröffnung der Untersuchung im Sinne des § 12 StPO ist jedoch nur die Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens - für die Zeit vor dem 1. Oktober 1950 auch die Anordnung der Hauptverhandlung - zu verstehen (RGSt 45, 174). - BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Dieses Recht der Staatsanwaltschaft soll nicht angetastet werden; deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit einer Entscheidung nach § 12 Abs. 2 StPO erst nach Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung (RGSt 45, 174). - BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58
Zulässigkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe nach § 42 Abs. …
Die Auffassung des Senats steht schließlich im Einklang mit Erwägungen, die bei Auslegung des § 12 Abs. 2 StPO und des § 42 Abs. 3 JGG zu dem Rechtssatz geführt haben, daß die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit erst zulässig ist, wenn ein Gericht die Untersuchung eröffnet hat (vgl. RGSt 45, 174 und BGHSt 10, 391). - BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht - …
Die Übertragung ist daher erst nach der endgültigen Bindung der Staatsanwaltschaft zulässig (RGSt 45, 174, BGHSt 10, 391). - BGH, 22.01.1960 - 2 ARs 3/60
Rechtsmittel
Nach § 12 Abs. 2 StPO kann das gemeinschaftliche obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebung der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391; 13, 209, 217) [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58].
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