Rechtsprechung
| RG, 22.12.1911 - II 926/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 321
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur …
Die Revision des Nebenklägers wirkt zwar nach § 397 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 301, 390 Abs. 1 Satz 3 StPO auch zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1953, 1521; BGH Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 - RGSt 45, 321, 326). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53 c) Die Revisionen sowohl der Staatsanwaltschaft wie auch das Nebenklägers wirken, soweit sie das Urteil angreifen, auch zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO ; RGSt 45, 321 [326]).
- BGH, 13.10.1953 - 1 StR 594/52
Rechtsmittel
Dies ist sowohl auf die Revisionen der Angeklagten wie auch auf die der Oberfinanzdirektion auszusprechen (vgl. § 301 StPO; RGSt 45, 321, 326). - BGH, 17.03.1953 - 1 StR 180/52
Rechtsmittel
Jedoch kann der Strafausspruch eine Rechtsverletzung zum Nachteil des Angeklagten enthalten; auch das ist auf die Revision des Nebenklägers zu berücksichtigen (§ 301 StPO; RGSt 45, 321, 326).
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