Rechtsprechung
| RG, 12.06.1911 - III 302/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1911,382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 62
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Zweibrücken, 09.02.2000 - 1 Ss 274/99
Entscheidungsformel des Berufungsurteils
Dem in diesem Zusammenhang in der Revisionsrechtfertigung wie auch der Gegenerklärung des Verteidigers erwähnten Urteil des Reichsgerichts vom 12. Juni 1911 (RGSt 45, 62) läßt sich nichts anderes entnehmen. - BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
Rechtsmittel
Das führt nicht dazu, wie für die neue Verhandlung bemerkt wird, dass das Urteil in Art und Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten geändert werden könnte, weil die Staatsanwaltschaft die Revision zu seinen Ungunsten eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 S 1 StPO); denn da sie überhaupt nur Erfolg hat, weil sie vermöge des § 301 StPO zugunsten des Angeklagten wirkt, und nur deswegen nicht verworfen wird, wäre eine solche Folge sinnwidrig (RGSt 45, 62, 64 f). - BGH, 28.05.1969 - 1 StR 220/69
Erkennung auf eine Zuchthausstrafe trotz Bewilligung mildernder Umstände - …
- Bei Bemessung der neuen Strafe wird das Verbot der Schlechter Stellung zu beachten sein (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO), und zwar auch dann, wenn der Tatrichter (was freilich fern liegt) diesmal mildernde Umstände versagen sollte (RGSt 45, 62, 64 ff.; BGH Urteil vom 15. Dezember 1954, 1 StR 206/54, BGHSt 13, 41-42). - BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56
Rechtsmittel
Ob die Strafkammer die tatsächlich beste Lösung gefunden hat, hat er nach dem Gesetz nicht zu beurteilen (vgl RGSt 45, 62 [63]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.