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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1912 - II 399/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,359
RG, 07.06.1912 - II 399/12 (https://dejure.org/1912,359)
RG, Entscheidung vom 07.06.1912 - II 399/12 (https://dejure.org/1912,359)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1912 - II 399/12 (https://dejure.org/1912,359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 63/76

    Unterlassen einer Belehrung und Vereidigung eines Zeugen - Beruhen des Urteils …

    Dieser Belehrung bedarf es nur, wenn der Richter den Zeugen tatsächlich vereidigen will (RGSt 46, 114, 116).
  • BGH, 11.10.1968 - 1 StR 367/68

    Voraussetzungen der Vereidigung eines Zeugen - Beteiligung eines Zeugen an der …

    Die von der Revision vermißteBelehrung über das Eidesverweigerungsrecht (§ 63 StPO) erübrigte sich daher, wie das Reichsgericht (RGSt 46, 114, 116) schon für die frühere Rechtslage (Voreid) entschieden hat (vgl. auch BGHSt 4, 217, 218) [BGH 28.05.1953 - 4 StR 148/53].
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

    Sie ist einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur in der Richtung zugänglich, ob dem Tatrichter ein Rechtsirrtum unterlaufen ist (u.a. RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86; BGH 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955).
  • BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64

    Fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Verweigerung der Beeidigung des …

    Das kann indessen die Revision nicht begründen, da die Strafkammer die Zeugin nicht vereidigt hat und deshalb keine Notwendigkeit zur Belehrung bestand (so schon RGSt 46, 114, 116).
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56

    Rechtsmittel

    Das wäre der Fall, hätte es die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt (RsprRGSt 4, 120; RGSt 4, 171 [173]; 12, 104 [105]; 61, 175; RG JW 1926, 1218 Nr. 7; BGH JR 1955, 189 [190]), wesentliche Umstände übergangen (RGSt 46, 114 [115]; 52, 86 [87, 88]) oder sonst die Grenzen seiner Ermessensfreiheit durch unzulässige Erwägungen überschritten (RGSt 54, 22; 68, 310[311]; 77, 332; BGHSt 1, 175 [177, 178]; 6, 199 [200]), sich insbesondere nicht nach den Grundsätzen oder Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet (RG JW 1928, 417 Nr. 29; BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 8, 177 [BGH 11.10.1955 - 6 StR 289/54][180]) oder gar aus unsachlichen Gründen willkürlich entschieden (RGSt 68, 35 [36]; 74, 304 [306]).
  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 223 und des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO beruhten im wesentlichen auf der tatsächlichen Würdigung der Verhältnisse, sie ist daher dem pflichtmässigem Ermessen des Tatrichters überlassen und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern kein Rechtsirrtum erkennbar ist (vgl RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86).
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