Rechtsprechung
| RG, 17.12.1912 - IV 989/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 46, 387
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.07.1969 - 1 StR 483/68
Verurteilung wegen Diebstahls - Festsetzung einer Strafhöhe
Das gilt insbesondere auch für die vom Beschwerdeführer in Frage gezogene Beurteilung der Fälle II 5 und 10. Nach dem festgestellten Sachverhalt handelte es sich hierbei schon deshalb nicht um Notentwendungen (§ 248 a StGB), weil der Angeklagte sich und seiner Begleiterin bereits durch die an den Vortagen ausgeführten Diebstähle (Fälle II 1 bis 4) eine größere Anzahl von Vermögenswerten, darunter auch Bargeld im Gesamtbetrag von 78,- DM, verschafft hatte, so daß beide trotz ihrer allgemein ungünstigen Lage im gegebenen Zeitpunkt nicht Mangel an den zum Leben unbedingt erforderlichen Gütern litten (vgl. RGSt 46, 387; BGHSt 5, 267). - BGH, 26.06.1964 - 2 StR 212/64
Rechtsmittel
Denn aus Not im Sinne dieser Vorschrift handelt nur, wer die Tat unter dem Druck wirtschaftlicher Bedrängnis begeht, um ein eigenes dringendes Lebensbedürfnis oder das eines anderen zu befriedigen, das er redlich nicht befriedigen kann (RGSt 46, 387; 46, 408; BGH Urteil vom 19. März 1953 - 5 StR 885/52). - BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53
Rechtsmittel
Das Entbehren von Genussmitteln ist nicht als wirtschaftliche Not anzusehen (RGSt 46, 387;… GA 60, 417). - BGH, 22.04.1955 - 1 StR 48/55
Rechtsmittel
Der Tatbestand des Notbetrugs (§ 264 a StGB) ist schon deshalb nicht gegeben, weil der Angeklagte sich lediglich Bier und Zigaretten verabreichen ließ (RGSt 46, 387).
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