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| RG, 07.12.1881 - 2039/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 5, 218
Wird zitiert von ... (4)
- LG Wuppertal, 19.03.2025 - 14 O 119/23
"Frucht am Halm" Holzeinschlag Holzeinschlagsrecht Eigentumserwerb Eigentum …
Rn. 68 Mit einer von der Beklagten durch die Beauftragung der Firma K. GmbH veranlassten und durch deren Mitarbeiter als Besitzdiener der Beklagten i.S.d. § 855 BGB vollzogenen Aberntung und einem Abtransport des Holzes konnte die Beklagte deshalb durch den nach der Zahlung der im Vertrag vom 11.06.2009 vereinbarten ersten Rate durch ihren Sohn an den Kläger bewirkten vollständigen Besitzverlust des Klägers keinen fremden Gewahrsam mehr brechen und keine fremde Sache mehr beschädigen (…vgl. BGH, Urteil v. 12.07.2002 - V ZR 441/00, Rn. 22 nach juris;… Elzer in Erman, BGB, 17. Aufl., § 854, Rn. 5;… ders, a.a.O., § 855, Rn. 6; BayOBLG, Urteil v. 10.02.1953 - RevReg. 2 St 77/51, BayObLGSt 1953, 21, 25 a.E.; RGSt 5, 218ff., RGSt 53, 336ff.;… BayOBLG, Urteil v. 22.04.1970 - 4 Ws (B) 7/70, BayObLGSt 1970, 85, Rn. 8 nach juris;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 242, Rn. 7;… Schäfer in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 865, Rn. 5). - BGH, 25.01.1952 - 2 StR 3/52
Zulässigkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft - …
Vielmehr ist es genügend - aber auch notwendig, - dass sich dies aus dem Gesamtinhalt derjenigen an das Gericht gerichteten Willensäusserung ergibt, die die Rechtsmitteleinlegung und Begründung bildet (vgl. RGSt 5, 218). - BDH, 15.03.1962 - II D 12/62
Rechtsmittel
Dies ist aber auch nicht erforderlich, wenn dem Gesamtinhalt der Berufungsbegründung zu entnehmen ist, daß das Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten eingelegt werden sollte (…Löwe-Rosenberg, a.a.O. § 296 Anm. 7, Kleinknecht-Müller, a.a.O. § 296 Anm. 3 b, Schwarz, StPO, 22. Aufl., § 296 Anm. 3 A a; RGSt 5, 218). - BGH, 22.03.1957 - 1 StR 482/56
Rechtsmittel
Das Landgericht verwechselt dabei möglicherweise den bürgerlich-rechtlichen Begriff des Besitzes (§§ 854 ff BGB) mit dem straf rechtlichen Merkmal des Gewahrsams (§§ 242, 246 StGB), unter welchem ein tatsächliches (nicht nur rechtliches und mehr oder weniger gedachtes) Herrschaftsverhältnis über die Sache zu verstehen ist (RGSt 5, 218; 52, 143; 60, 271;… RG GA 54, 78; BGHSt 2, 317).
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