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Rechtsprechung
   RG, 03.04.1917 - V 142/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,413
RG, 03.04.1917 - V 142/17 (https://dejure.org/1917,413)
RG, Entscheidung vom 03.04.1917 - V 142/17 (https://dejure.org/1917,413)
RG, Entscheidung vom 03. April 1917 - V 142/17 (https://dejure.org/1917,413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 351
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    Um den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, bedurfte es daher eines ausdrücklichen Freispruches von der Anklage der Nötigung; denn eine nicht als strafbar festgestellte Handlung scheidet für die strafrechtliche Beurteilung aus und kann deshalb auch nicht in eine Handlungseinheit mit einbezogen werden (RGSt 50, 351; BGH NJW 1952, 432 Nr. 23;… Geier in Löwe/Rosenberg, 21. Aufl. Anm. 4 zu § 260 StPO).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die …

    Können von mehreren als selbständig angeklagten Taten einzelne nicht erwiesen werden, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen, auch wenn das Gericht, falls die nicht erwiesenen Taten nachgewiesen worden wären, Tateinheit hätte annehmen müssen (RGSt 50, 351;… KK-Engelhard, StPO, 4. Aufl. § 260 Rdn. 21 m.w.N).
  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne …

    Der Schuldspruch war in diesem Punkt auf die tateinheitliche Verurteilung wegen Urkundenfälschung zu beschränken Außerdem war ein ausdrücklicher Freispruch geboten, weil der Eröffnungsbeschluß insoweit drei selbständige, nicht mit der Urkundenfälschung in Tateinheit verbundene Verbrechen gem. §§ 271, 272 StGB angenommen hatte (RGSt 50, 351; BGH NJW 1952, 432).
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