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| RG, 15.02.1918 - V 867/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 143
Wird zitiert von ... (8)
- LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18 664 Js 867/17.
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
Dienstvorschriften und tatsächliche Verhältnisse als Kriterien für die Bestimmung …
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
Wenn die Angeklagten bei der Zustellung der Güter der Aufsicht ihrer Geschäftsherrin aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht unterlagen - etwa weil sie die Reihenfolge der Zustellungen und mithin den einzuschlagenden Weg selbständig bestimmten oder weil ihre wirksame Überwachung in dem Großstadtverkehr nicht möglich war -, so hatten sie das Beförderungsgut im Alleingewahrsam; sie begingen dann dadurch, daß sie es sich aneigneten, eine Unterschlagung (RGSt 52, 143; 56, 115 ff BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51].
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 311/67
Gewahrsam eines Fahrers - Alleingewahrsam mangels Überwachungsmöglichkeit wegen …
Dabei ist es im wesentlichen eine Tatfrage, ob er trotz größerer Entfernungen in der Lage war, die tatsächliche Sachherrschaft darüber auszuüben (vgl. RGSt 50, 183, 184; 52, 143, 145; 54, 32, 33; 56, 115, 116;… RG GA 69, 105; BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51]. - BGH, 19.11.1956 - 2 StR 488/56
Rechtsmittel
Bei dem Unterordnungsverhältnis, in dem der Angeklagte zu Krüger stand und bei der Kürze des Transports, der in dem Herrschaftsbereich des Arbeitgebers blieb, hatte der Angeklagte keinen Alleingewahrsam, sondern er teilte den Gewahrsam mit seinem Arbeitgeber (RGSt 52, 143; 54, 32). - BGH, 15.08.1957 - 4 StR 356/57
Rechtsmittel
Voraussetzung dafür, daß er nicht durch die Übergabe des Bahnguts Alleingewahrsam erwarb, ist es, daß die Beförderungsgegenstände in der Reichweite der Gewaltausübung des Besitzherrn blieben (RGSt 52, 143; 53, 162). - BGH, 22.03.1957 - 1 StR 482/56
Rechtsmittel
Das Landgericht verwechselt dabei möglicherweise den bürgerlich-rechtlichen Begriff des Besitzes (§§ 854 ff BGB) mit dem straf rechtlichen Merkmal des Gewahrsams (§§ 242, 246 StGB), unter welchem ein tatsächliches (nicht nur rechtliches und mehr oder weniger gedachtes) Herrschaftsverhältnis über die Sache zu verstehen ist (RGSt 5, 218; 52, 143; 60, 271;… RG GA 54, 78; BGHSt 2, 317). - BGH, 10.11.1955 - 3 StR 373/55
Rechtsmittel
Danach hat der Beschwerdeführer gemeinschaftlich mit den früheren Mitangeklagten B. und C. der Firma St. fortgesetzt Kohlen entwendet, während sie zu einem bestimmten Abnehmer befördert wurden Nach der rechtlich einwandfreien Würdigung des Landgerichts war die Eigentümerin während des Transports zunächst Inhaberin des Gewahrsams geblieben, weil B. bei ihr als Kraftfahrer angestellt war und keine eigene Verfügungsgewalt über die Kohlen erlangte, sondern sie nur für seine Dienstherrin ausübte (vgl RGSt 52, 143; 54, 32).
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