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Rechtsprechung
   RG, 31.01.1919 - IV 1168/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,684
RG, 31.01.1919 - IV 1168/18 (https://dejure.org/1919,684)
RG, Entscheidung vom 31.01.1919 - IV 1168/18 (https://dejure.org/1919,684)
RG, Entscheidung vom 31. Januar 1919 - IV 1168/18 (https://dejure.org/1919,684)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.02.2006 - 1 BGs 25/06

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bezüglich des Ermittlungsrichters am BGH …

    So wird nach heute wohl überwiegender Meinung zutreffend über den Wortlaut des § 24 Abs. 3 Satz 1 StPO hinaus dem Verletzten als einer allein auf sich gestellten Verfahrenspartei im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 2 StPO) ein eigenes Ablehnungsrecht eingeräumt (…vgl. Wendisch a.a.O. Rn. 47;… Pfeiffer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl., § 24 Rn. 10 f;… Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 48. Aufl., § 24 Rn. 20; jeweils m.w.N; anders das Reichsgericht RGSt 52, 292).
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53

    Rechtsmittel

    Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
    Ihre Vertragspflicht ist die Herstellung des Bauwerks, einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (vgl. RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292).
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