Rechtsprechung
| RG, 26.10.1918 - V 692/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 134
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
Lehrerpflichten bei Klassenausflug
Richtlinien des Kultusministers sind keine Rechtsnormen, sondern sind - ebenso wie z.B. Verwaltungsanordnungen, Dienstvorschriften der Bundesbahn oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften - Gegenstand tatsächlicher, das Revisionsgericht bindender Feststellungen des Tatrichters (vgl. RGSt 52, 42; 53, 134; BGH VRS 16, 53; OLG Hamburg NStZ 1984, 273; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO, 23.Aufl., § 337 Rdnr.8; KK-Pikart, StPO § 337 Rdnr.14; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 3.Aufl., Rdnr.22). - VG Schleswig, 29.10.2020 - 11 A 274/19
- BGH, 20.12.1951 - 4 StR 781/51
Rechtsmittel
Die Angriffe, die von der Revision gegen die Anwendung des § 351 StGB gerichtet werden, können nicht durchdringen, da die von der Revision in Zweifel gezogenen innerdienstlichen Geschäftsanweisungen keine Rechtsnormen im Sinne des § 337 Abs. 2 StPO darstellen (vgl ZB RGSt 29, 180, 183; 53, 134). - BGH, 15.06.1962 - 4 StR 52/62
Weitergabe einer Befahrbarkeitsmeldung für ein Baugleis ohne vorherige Prüfung …
Die Bedeutung von Rechtsnormen im Sinne von § 337 StPO haben sie nicht (vgl. RGSt 53, 134).
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