Rechtsprechung
| RG, 20.02.1920 - IV 83/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 247
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.07.1967 - 1 StR 221/67
Mitführen einer Waffe durch nur einen Mittäter eines Raubes oder einer …
Die Mittäter eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, die das Gesetz in derselben Weise geahndet wissen will (§ 255 StGB), sind sämtlich nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu bestrafen, wenn auch nur einer von ihnen bei Begehung der Tat eine Waffe bei sich geführt hat (RGSt 54, 247; BGHSt 3, 229, 233) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].
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