Rechtsprechung
| RG, 18.05.1920 - IV 199/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 17
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250 …
Das Merkmal des Beisichführens setzt allerdings nicht voraus, daß der Täter (oder ein anderer Beteiligter) die Waffe in der Hand hält oder wenigstens am Körper trägt (RGSt 55, 17 18). - BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65
Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen …
Die innere Rechtfertigung für die Strafschärfung des § 243 Abs. 1 Nr. 5 wie auch des ähnlichen § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat die Rechtsprechung stets in der besonderen Gefährlichkeit des Diebs oder Räubers und seiner Tat gefunden (RGSt 8, 44, 48; 55, 17; BGHSt 13, 259, 260) [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]. - BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53
Rechtsmittel
Diese in der 10. Auflage des Kommentars zum Strafgesetzbuch von Olshausen Anm. 46 Abs. 2 zu § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB allerdings vertretene Auffassung ist schon vom Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 55, 17 als zu eng abgelehnt worden; sie wird auch von der Rechtswissenschaft nicht geteilt. - BGH, 31.08.1962 - 4 StR 256/62
Voraussetzungen der Notwehr - Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung - …
Nur diese letzte Handlung stellt das "Führen" einer Waffe im Sinne des § 14 WaffenG dar; denn dieses Tatbestandsmerkmal ist nur erfüllt, wenn der Täter die Waffe gebrauchsfertig und zugriffsbereit bei sich trägt, um mit ihr ausgerüstet zu sein (RGSt 55, 17; 66, 193).
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