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| RG, 03.04.1922 - II 130/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 03.04.1922 - II 130/22
- RG, 16.01.1923 - II 130/22
Papierfundstellen
- RGSt 57, 44
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.03.1961 - 4 StR 548/60 Es lag im Ermessen der Strafkammer, ob sie dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verbindung beider Strafsachen entsprechen wolle (vgl. RGSt 57, 44).
- BGH, 16.11.1965 - 1 StR 364/65
Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts - Strafbarkeit wegen Untreue - …
- BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55
Rechtsmittel
Trotz § 34 StPO brauchte, der Tatrichter die seiner Ermessens beurteilung unterliegenden Gründe, aus denen er die Besorgnis der Befangenheit für "keineswegs gerechtfertigt" ansah, nicht näher darzulegen (BGHSt 1, 175, 177 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51] zu § 61 Nr. 2 StPO; RGSt 57, 44 f; 77, 332). - BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
Bestimmung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit in Strafsachen - …
Wie das Reichsgericht (RGSt 57, 44) bereits dargelegt hat, bezieht sich § 34 StPO, der für einen Antrag ablehnende Beschlüsse eine Begründung vorschreibt, nicht auf solche ablehnenden Entscheidungen, aus deren Inhalt sich die Begründung von selbst ergibt.
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