Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 12.02.1924 - I 979/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,577
RG, 12.02.1924 - I 979/23 (https://dejure.org/1924,577)
RG, Entscheidung vom 12.02.1924 - I 979/23 (https://dejure.org/1924,577)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1924 - I 979/23 (https://dejure.org/1924,577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.01.1957 - 1 StR 483/56

    Rechtsmittel

    Die Grundlage für die Zubilligung oder Versagung mildernder Umstände bilden, wie auch sonst bei der Strafzumessung, der Grad der persönlichen Schuld des Täters und die Bedeutung der Tat für die durch sie verletzte Rechtsordnung (u.a. RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).

    Erscheint auf Grund der umfassenden Würdigung die Straftat in einem so milden Lichte, daß die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens als eine zu schwere Vergeltung empfunden werden müßte, so sind mildernde Umstände zuzubilligen (RGSt 58, 106, 108; 68, 294).

  • BGH, 01.12.1953 - 1 StR 387/53

    Rechtsmittel

    Die Grundlage für die Zubilligung oder Versagung mildernder Umstände bilden, wie auch sonst bei der Strafbemessung, der Grad der persönlichen Schuld des Täters und die Bedeutung der Tat für die durch sie verletzte Rechtsordnung (u.a. RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179).

    Erscheint auf Grund dieser umfassenden Würdigung die Straftat in einem so milden Lichte, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens als eine zu schwere Vergeltung empfunden werden müsste, so sind mildernde Umstände zuzubilligen (RGSt 58, 106, 108; 68, 294; BGH NJW 1952 S. 234 Nr. 31).

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …

    Wie als mildernde Umstände alle Tatsachen in Betracht kommen, die die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 58, 106; 68, 294),so ist umgekehrt ein besonders schwerer Fall dann gegeben, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zu ihrer Sühne nicht mehr hinreicht (vgl RGSt Bd 69, 162, 169; Bd 73, 172; DR 1941, 2443).
  • BGH, 13.03.1952 - 5 StR 163/52

    Rechtsmittel

    (Vgl. RGSt 58, 106).
  • BGH, 22.01.1958 - 2 StR 482/56

    Rechtsmittel

    Die Strafe hatte sie nach der Schwere der Tat, ihrer Bedeutung für die durch sie verletzte Rechtsordnung und dem ließ der persönlichen Schuld des Angeklagten zu bemessen (RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65

    Anstiftung zur Unterschlagung und Gläubigerbegünstigung - Aussetzung der …

    Daraus läßt sich nicht erkennen, wie sie das Ausmaß seiner Schuld bewertet, ob sie etwaige mildernde Umstände nach § 246 Abs. 2 StGB und § 241 Abs. 2 KO oder bei deren Ablehnung die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 27 b StGB geprüft hat (vgl. RGSt 58, 106, 108).
  • BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 330/66

    Annahme mildernder Umstände im Straftatbestand des Widerstands gegen die …

    Im übrigen hätte die Kammer, falls sie von der Bestimmung des § 113 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch gemacht haben sollte, bei der von ihr als angemessen angesehenen Freiheitsstrafe gemäß § 27 b StGB prüfen müssen, ob trotz Versagung mildernder Umstände der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden konnte (RGSt 58, 106).
  • BGH, 09.10.1962 - 1 StR 364/62

    Rechtsmittel

    Die Grundlage der Strafzumessung bilden die Bedeutung der Tat für die durch sie verletzte Rechtsordnung und der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; RGSt 58, 106, 109).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 499/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 462/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 368/62

    Anforderungen an den Strafrichter im Rahmen der Strafzumessung - Anforderungen an …

  • BGH, 29.08.1961 - 5 StR 310/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1960 - 1 StR 323/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 187/52
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht