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Weitere Entscheidung unten: RG, 09.05.1924

Rechtsprechung
   RG, 09.05.1924 - I 416/24   

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https://dejure.org/1924,532
RG, 09.05.1924 - I 416/24 (https://dejure.org/1924,532)
RG, Entscheidung vom 09.05.1924 - I 416/24 (https://dejure.org/1924,532)
RG, Entscheidung vom 09. Mai 1924 - I 416/24 (https://dejure.org/1924,532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 173
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz …

    Liegt ein faktischer Verlust der Sehkraft (vgl. hierzu RGSt 58, 173; 63, 423, 424; 71, 119, 120; 72, 321 f.;… OLG Hamm GA 1976, 304, 306;… Horn aa0 Rdn. 6;… Hirsch in LK 10. Aufl. § 224 Rdn. 14 ) nicht vor, so scheidet § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.
  • LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04

    Schwere Körperverletzung: Minderung des Sehvermögens

    Schon das Reichsgericht hatte in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass ein Verlust des Sehvermögens vorliegt, wenn die Fähigkeit, äußere Gegenstände durch das Auge wahrzunehmen und diese Gegenstände als solche zu erkennen, auf Dauer oder zumindest für eine längere Zeit aufgehoben ist (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119; 58, 173).
  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 165/03

    Unterlassen einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung; Beseitigung des …

    a) Der Verlust des Sehvermögens liegt vor, wenn die Fähigkeit, Gegenstände optisch wahrzunehmen - wenn auch nur auf kurze Entfernung - im Wesentlichen für längere, nicht näher bestimmbare Zeit aufgehoben ist (RGSt 72, 321/322 und 58, 173;… Stree in: Schönke/Schröder StGB 26.Aufl. § 226 Rn.1 b; Tröndle/Fischer StGB 51.Aufl. § 226 Rn.2 a; SK/Horn/Wolters in: SK StGB 7.Aufl. § 226 Rn.6).
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Rechtsprechung
   RG, 09.05.1924 - I 986/23   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Die Vorschrift greift nicht ein, wenn der Beamte oder Richter nach außen hin zuständig ist, die betreffenden Amtshandlungen vorzunehmen (vgl. BGHSt 3, 241, 244; RGSt 58, 173, 176).
  • BGH, 23.10.1973 - 1 StR 442/73

    Voraussetzungen der Amtsanmaßung

    Denn davon, daß der Täter sich "mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt ", kann nur die Rede sein, wenn er nicht nur den Anschein hervorruft, er sei Amtsinhaber, sondern auch als solcher tätig wird, also unter Vorspiegelung ihm zukommender amtlicher Befugnisse eine hoheitliche Handlung (vgl. BGHSt 12, 30, 31) vornimmt, die zum Geschäftsbereich des angemaßten oder eines anderen öffentlichen Amtes gehört (RGSt 2, 292, 293; 58, 173, 175; 68, 77, 78;… BayObLGSt a.a.O.;… LK a.a.O. Rdn. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle, in dem der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewußt derart überschreitet, daß "die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt", macht er sich vielmehr der Amtsanmaßung nach § 132 StGB in der zweiten Begehungsform schuldig (vgl. u.a. RGSt 2, 292, 293; 18, 430, 434; 58, 173, 176; BGHSt 3, 241, 244).
  • BGH, 19.08.1958 - 5 StR 338/58
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