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Rechtsprechung
   RG, 17.10.1924 - I 627/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,471
RG, 17.10.1924 - I 627/24 (https://dejure.org/1924,471)
RG, Entscheidung vom 17.10.1924 - I 627/24 (https://dejure.org/1924,471)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1924 - I 627/24 (https://dejure.org/1924,471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen …

    Unmittelbarkeit in diesem Sinn liegt vor, wenn jedermann aus dem Publikum, sei es auch nach Erfüllung bestimmter allgemeingültiger Bedingungen, ohne Vermittlung dritter, zu beliebiger Auswahl der Teilnehmer befugter Personen aus dem Gegenstande selbst oder aus dessen Erzeugnissen oder Wirkungen Nutzen ziehen kann" (RGSt 66, 203, 204; 58, 346, 348;… Wolff in LK 10. Aufl. § 304 Rdn. 9; vgl. auch Loos JuS 1979, 699).

    Es ist anerkannt, daß ein Dienen zum öffentlichen Nutzen auch dann vorliegen kann, wenn der Gebrauch erst "nach Erfüllung bestimmter allgemeingültiger Bedingungen" (RGSt 58, 346) gewährt wird, zu denen auch die Forderung eines Entgelts gehören kann (RGSt 34, 1; BGHSt 10, 285; 22, 209, 211).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09

    Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater …

    Als weitere Voraussetzung ist nach weit verbreiteter Ansicht die allgemeine Zugänglichkeit des Denkmals zu fordern (vgl. RGSt 58, 346 ; BGH…, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 304 Rn. 4;… Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 304 Rn. 7;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 304 Rn. 2;… Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 304 Rn. 7 a.E.;… Eberl, BayVBl. 2007, S. 459 ;… Keller, Der strafrechtliche Schutz von Baudenkmälern unter Berücksichtigung der Bußgeldtatbestände in den Landesdenkmalgesetzen, 1987, S. 37;… Hammer, Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, 1995, S. 181, Fn. 260;… Siebertz, Denkmalschutz in Bayern, 1977, S. 180;… von "leicht zugänglich" spricht auch der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, mit welchem der Schutz von Naturdenkmälern in § 304 StGB aufgenommen wurde, vgl. BTDrucks 8/2382, S. 13;… offen gelassen von OLG Celle, a.a.O.;… ablehnend Hönes, NuR 2006, S. 750 ).

    Gerade deswegen, weil die Denkmäler nach ihrer Zweckbestimmung öffentlich zugänglich sein müssten und deshalb erhöhter Gefahr der Zerstörung oder Beschädigung ausgesetzt seien, stünden diese unter einem, gegenüber der allgemeinen Sachbeschädigung erhöhten Strafschutz (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158; RGSt 58, 346 ;… Entwürfe zu einem Deutschen Strafgesetzbuch, Dritter Teil, Denkschrift zu dem Entwurf von 1919, S. 300;… Amtlicher Entwurf eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs, Zweiter Teil: Begründung, 1925, S. 150).

  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 155/57
    Danach stehen die dort genannten Gegenstände unter einem gegenüber der allgemein für die Sach­beschädigung angedrohten Strafe (§ 303 StGB) erhöhten Strafschutz nicht nur aus dem Grunde, weil sie oft von hohem Wert und mitunter schwer oder überhaupt nicht zu ersetzen sind, sondern gerade auch deswegen, weil sie nach ihrer Zweckbestimmung allgemein zugänglich sein müssen und deshalb erhöhter Gefahr der Zerstörung oder Beschädigung ausgesetzt sind (RGSt 58, 346, 347 f; Denkschrift zu dem Entw. eines StGB von 1919 zu § 358 S. 299 f.; Begründung zu § 295 des Amtl. Entw. eines AllgDStGB 1925; vgl. § 269 Abs. 2 des Entw. eines DStGB 1936/37; vgl. auch § 30 Abs. 3 RPresseG).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 347/67

    Strafrechtliche Beurteilung einer Beschädigung eines Polizeifunkgerätes

    § 304 StGB schützt nur solche Gegenstände, die unmittelbar zum öffentlichen Nutzen dienen (RGSt 58, 346, 347; 66, 203, 204; BGHSt 10, 285).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 105/53

    Rechtsmittel

    Voraussetzung dafür wäre, dass jedermann aus dem Vorhandensein des Gegenstandes oder aus dessen Erzeugnissen oder Wirkungen unmittelbaren Nutzen ziehen konnte (vgl. zu § 304 StGB RG JW 1922, 712; RGSt 58, 346; 66, 203; ferner OLG Hamm NJW 1951, 208).
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