Rechtsprechung
| RG, 22.12.1924 - III 882/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 21
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
Rechtsmittel
Dies war für jede der drei Monate Gefängnis nicht erreichenden Einzelstrafen zu prüfen (RGSt 58, 235; 59, 21). - BGH, 26.02.1957 - 5 StR 471/56
Rechtsmittel
Hierzu gehören die nach § 27 b StGB an sich verwirkten Freiheitsstrafen nicht (vgl RGSt 59, 21). - BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.04.1953 - 2 StR 856/52
Rechtsmittel
Sollte die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung den Angeklagten wieder wegen mehrfacher Hehlerei verurteilen, so wird sie bei der Straffestsetzung die in RGSt 59 S 21 ausgesprochenen Rechtsgrundsätze - keine Gesamtstrafenbildung bei Anwendung des § 27 b - zu beachten haben; der Gesamtbetrag der Einzelfreiheitsstrafen, für die hiernach gesondert Geldstrafen festzusetzen sind, darf zwei Monate Gefängnis nicht überschreiten (§ 358 Abs. 2 StPO). - BGH, 19.11.1956 - 2 StR 414/56
Rechtsmittel
Die Geldstrafen und deren Ersatzstrafen werden bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 74 StGB aber nicht berührt; sie bleiben daher neben der Gesamtstrafe unverändert bestehen (vgl. RGSt 59, 21).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.