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Rechtsprechung
   RG, 22.12.1924 - III 882/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,429
RG, 22.12.1924 - III 882/24 (https://dejure.org/1924,429)
RG, Entscheidung vom 22.12.1924 - III 882/24 (https://dejure.org/1924,429)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1924 - III 882/24 (https://dejure.org/1924,429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 21
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Dies war für jede der drei Monate Gefängnis nicht erreichenden Einzelstrafen zu prüfen (RGSt 58, 235; 59, 21).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 471/56

    Rechtsmittel

    Hierzu gehören die nach § 27 b StGB an sich verwirkten Freiheitsstrafen nicht (vgl RGSt 59, 21).
  • BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57
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  • BGH, 10.04.1953 - 2 StR 856/52

    Rechtsmittel

    Sollte die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung den Angeklagten wieder wegen mehrfacher Hehlerei verurteilen, so wird sie bei der Straffestsetzung die in RGSt 59 S 21 ausgesprochenen Rechtsgrundsätze - keine Gesamtstrafenbildung bei Anwendung des § 27 b - zu beachten haben; der Gesamtbetrag der Einzelfreiheitsstrafen, für die hiernach gesondert Geldstrafen festzusetzen sind, darf zwei Monate Gefängnis nicht überschreiten (§ 358 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 414/56

    Rechtsmittel

    Die Geldstrafen und deren Ersatzstrafen werden bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 74 StGB aber nicht berührt; sie bleiben daher neben der Gesamtstrafe unverändert bestehen (vgl. RGSt 59, 21).
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