Rechtsprechung
| RG, 19.06.1925 - I 243/25 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 267
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23
Besorgnis der Befangenheit (Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten: …
(1) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bislang allein mit der Frage befasst, ob die Gesetzesbestimmungen, nach denen ein Richter von Gesetzes wegen an der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen ist (§§ 22, 23 StPO; § 338 Nr. 2 StPO), lediglich zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 339 StPO gegeben sind und dies für § 22 StPO verneint (vgl. RG, Urteil vom 19. Juni 1925 - I 243/25, RGSt 59, 267, 267 f.;… vgl. auch Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 339 Rn. 5;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 339 Rn. 3;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 339 Rn. 4;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 339 Rn. 9;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 339 Rn. 5). - BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des …
Allerdings ist diese Vorschrift, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, keineswegs nur dazu da, das Strafverfahren gegen eine aus früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit des Richters zu schützen, sondern auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (RGSt 28, 51, 54; 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 194; 14, 219, 222). - BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens
Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 59, 267, 268; 70, 161, 162).
- BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss …
Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] . - BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als …
Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73 -). - BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes …
Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).
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