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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1926 - II 342/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,600
RG, 07.06.1926 - II 342/26 (https://dejure.org/1926,600)
RG, Entscheidung vom 07.06.1926 - II 342/26 (https://dejure.org/1926,600)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1926 - II 342/26 (https://dejure.org/1926,600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 271
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis …

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, der unter Ausschluß fremder Einwirkungsmöglichkeiten kein Hindernis entgegenstehen darf (RGSt 58, 49; 60, 271).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen …

    Ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis im Sinne dieser Herrschaftsmacht besteht, wenn der unmittelbaren Verwirklichung des Einwirkungswillens auf die Sache keine Hindernisse entgegenstehen (vgl. RGSt 60, 271 ;… Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    "Gewahrsam" ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft (RGSt 60, 271, 272; BGHSt 8, 275; 16, 271, 273; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 -, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Davon kann keine Rede sein; der Staat als solcher konnte überhaupt keinen Gewahrsam haben (RGSt 60, 271), und es ist nicht ersichtlich, wer sonst ausser dem Angeklagten eine unmittelbare Sachherrschaft über die von ihm verwahrten staatlichen Gelder ausgeübt haben sollte.
  • BGH, 01.04.1953 - 3 StR 357/52

    Abzapfung durch Zolldraht und Bleiplombe gesicherten Feinsprits - Mitgewahrsam …

    Es kann dahinstehen, ob den Vorstandsmitgliedern der Aktiengesellschaft Mitgewahrsam an solchen Einrichtungen und Erzeugnissen zusteht, die sich in Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen befinden, welche vom Ort der Verwaltung räumlich weit entfernt liegen und nach der inneren Ordnung des Unternehmens ausschließlich von den örtlichen Leitern beherrscht werden (vgl. RGSt 60, 271).
  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 482/56

    Rechtsmittel

    Das Landgericht verwechselt dabei möglicherweise den bürgerlich-rechtlichen Begriff des Besitzes (§§ 854 ff BGB) mit dem straf rechtlichen Merkmal des Gewahrsams (§§ 242, 246 StGB), unter welchem ein tatsächliches (nicht nur rechtliches und mehr oder weniger gedachtes) Herrschaftsverhältnis über die Sache zu verstehen ist (RGSt 5, 218; 52, 143; 60, 271;… RG GA 54, 78; BGHSt 2, 317).
  • BGH, 29.10.1959 - 2 StR 446/59

    Rechtsmittel

    Es muß so beschaffen sein, daß der Verwirklichung des Herrschaftswillens des Herrn zur unmittelbaren Einwirkung keine Hindernisse entgegenstehen (RGSt 60, 271, 272).
  • BGH, 08.07.1959 - 2 StR 232/59

    Rechtsmittel

    Gewahrsam ist ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis, das dem Inhaber der Sache die Verwirklichung seines Herrschaftswillens durch eine unmittelbare, ungehinderte Einwirkung ermöglicht (RGSt 54, 343, 346; 60, 271).
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 202/51

    Rechtsmittel

    Den Vorschriften des BGB über Besitz und Besitzdienerschaft kommt für die Beamtwortung der Frage nach dem Vorliegen eines solchen tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses keine massgebende Bedeutung zu (RGSt 50, 183; 60, 271).
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