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Rechtsprechung
   RG, 17.01.1928 - I 1231/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,590
RG, 17.01.1928 - I 1231/27 (https://dejure.org/1928,590)
RG, Entscheidung vom 17.01.1928 - I 1231/27 (https://dejure.org/1928,590)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1928 - I 1231/27 (https://dejure.org/1928,590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 13
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …

    Eine Beschränkung ist daher unwirksam, wenn eine Beurteilung der angegriffenen Punkte einer Entscheidung nicht möglich ist, ohne daß auch nicht angefochtene Teile dadurch beeinflußt werden (…vgl. Löwe-Rosenberg, StPO 20. Aufl. § 318 Anm. 1; § 344 Anm. 4;… Kleinknecht-Müller, Komm, zur StPO 4. Aufl. § 318 Anm. 3, § 344 Anm. 3; RGSt 62, 13), da sonst widersprüchliche Entscheidungen getroffen werden könnten.
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils bei der Anwendung gültiger Strafnormen macht eine Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht unwirksam (RGSt 62, 13; 64, 151; BGHSt 7, 283; Bay0bLGSt 1987, 69; Bay0bLG DAR 1958, 23 [24]; Urteil v. 3.8.1979 - 1 St 242/79; Beschluß v. 12.8.1981 - 3 St 95/81; Hanack in LR- StPO 24.Aufl. § 337 Rdnrn. 54, 56; Ruß in KK- StPO 2.Aufl. § 318 Rdnrn. 9, 11; Kleinknecht/Meyer StPO 38.Aufl. § 318 Rdnrn. 17, 33; § 352 Rdnrn. 3, 4).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).
  • OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung …

    Die Angabe, Ziel der Berufung sei eine Herabsetzung der Strafe, muss nicht zwingend eine Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bedeuten (…vgl. KK/StPO-Paul § 318 Rn. 2 mwN); denn gerade die Anfechtung des Schuldspruchs ist "oft ein wirksames Mittel zur Erzielung einer milderen Strafe" (so schon RGSt 62, 13, 15).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 213/67

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe - Zweifel an der vollen …

    Die Beschränkung der Revision des Verteidigers (in der Revisionsbegründung) in den Fällen B 1 c und B 1 d auf die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei ist unzulässig und daher unwirksam (RGSt 62, 13, 14).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 462/52

    Rechtsmittel

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft war demgemäss entsprechend dem Antrag des Oberbundesanwalts das Urteil gegen die beiden Angeklagten aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen und zwar, da sich die Tatbestandsmerkmale der §§ 249, 250 StGB innerhalb der Schuldfrage nicht trennen lassen (RGSt 62, 13; 60, 109)in vollem Umfang.
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 397/51

    Erfassung von strafbarkeitsschärfenden Umständen i.R.v. § 351 Strafgesetzbuch …

    Solche besonders benannten, in den Merkmalen der Tat selbst begründeten Strafschärfungsgründe bilden einen untrennbaren Teil der Schuldfrage (§ 263 Abs. 2 StPO), auf dessen Anfechtung ein Rechtsmittelangriff nicht beschränkt werden kann (u.a. RGSt 60, 109; 62, 13; 64, 151; 65, 312).
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