Rechtsprechung
| RG, 08.05.1929 - II 1368/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zaoerv.de
(Leitsatz)
Auslieferung - Nachprüfung der Rechtmäßigkeit
Papierfundstellen
- RGSt 63, 215
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58
Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines …
Denn unerlässliche Voraussetzung der Straflosigkeit auch einer zur Abwehr eines (wirklichen oder vermeintlichen) Staatsnotstandes verübten Rechtsgutverletzung ist in jedem Fall, dass der Eingriff das einzige Mittel zur Abwendung der dem Gemeinwesen drohenden Gefahr war oder doch vom Täter dafür gehalten werden konnte (vgl. RGSt. 63, 215, 226 f.). - BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59
Rechtsmittel
Das gilt umsomehr, als der Beschwerdeführer mit Ro. bis dahin befreundet war und die Auseinandersetzung dadurch mitverschuldete, daß er zu Beginn des Streits auf Ro. und dessen Braut mit einem Teekessel einschlug (vgl. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 3 StR 538/53 vom 26. Mai 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957; 1 StR 535/57 vom 14. Januar 1958; StR 176/58 vom 14. Oktober 1958). - BGH, 12.05.1959 - 1 StR 88/59
Rechtsmittel
Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten grundsätzlich diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger nachteilig ist (vgl. zu § 53 StGB: u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57;… BGH GA 1956, 49; zu § 227 BGB: u.a. RGZ 84, 306; zu § 859 BGB: u.a. RG JW 1931, 2782 Nr. 2).
- BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59
Rechtsmittel
Vielmehr muß unter mehreren Verteidigungsarten diejenige gewählt werden, die für den Angreifer weniger gefährlich ist (vgl. u.a. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; RG HRR 1939, 792; BGHSt 3, 217;… BGH GA 1956, 49). - BGH, 26.05.1954 - 3 StR 538/53
Rechtsmittel
Stehen dem Angegriffenen mehrere wirksame Abwehrmittel zur Verfügung, dann hat er sich grundsätzlich mit demjenigen zu begnügen, das dem Angreifer am wenigsten Schaden zufügt (RGSt 63, 215 [221], 71 133). - BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51
Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei als Absicht für die …
Mittäterschaft erfordert nur das gemeinsame Wollen der Tat in der Weise, dass jeder den Tatteil des anderen als eigenen will (RGSt 63, 215 [217]; 74, 24).
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