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Rechtsprechung
   RG, 23.09.1929 - II 702/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,206
RG, 23.09.1929 - II 702/29 (https://dejure.org/1929,206)
RG, Entscheidung vom 23.09.1929 - II 702/29 (https://dejure.org/1929,206)
RG, Entscheidung vom 23. September 1929 - II 702/29 (https://dejure.org/1929,206)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.05.1958 - 2 StR 167/58

    Rechtsmittel

    Ob es sich um Nahrungsmittel von nur unbedeutendem Wert handelt, ist in erster Linie Tatfrage, die im wesentlichen nach den Verhältnissen der Beteiligten und danach zu beurteilen ist, was nach dem Sprachgebrauch und nach der Verkehrsauffassung als "geringwertig" angesehen wird (RGSt 63, 273).
  • BGH, 25.11.1959 - 2 StR 473/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist dies eine Frage tatsächlicher Natur, die in erster Linie der Würdigung des Tatrichters vorbehalten ist (RGSt 63, 273; vgl. auch BGHSt 5, 263, 264 [BGH 08.10.1953 - 3 StR 436/53] und 6, 41, 43 zu § 264 a StGB;… siehe ferner BGH GA 1957, 17).
  • BGH, 18.06.1958 - 2 StR 204/58

    Rechtsmittel

    Das ist in erster Linie eine Frage tatsächlicher Natur, die der Würdigung des Tatrichters obliegt (RGSt 63, 273; BGH 5 StR 308/54 vom 12. Oktober 1954 und 188/56 vom 19. Juni 1956; vgl. auch BGHSt 5, 263, 264 [BGH 08.10.1953 - 3 StR 436/53] und 6, 41, 43 zu §§ 248 a, 264 a StGB).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 385/57

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist auch nicht der Anteil jedes Täters, sondern die Gesamtmenge und der Gesamtwert der Diebesbeute (RGSt 63, 273; JW 1933, 1595 Nr. 18).
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