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Rechtsprechung
   RG, 02.06.1930 - III 243/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,261
RG, 02.06.1930 - III 243/30 (https://dejure.org/1930,261)
RG, Entscheidung vom 02.06.1930 - III 243/30 (https://dejure.org/1930,261)
RG, Entscheidung vom 02. Juni 1930 - III 243/30 (https://dejure.org/1930,261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 215
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …

    Die Vergünstigung des § 157 kann zwar für jede Tat nur einmal zugebilligt werden; sind aber die Voraussetzungen der Vorschrift mehrfach erfüllt, so kann dies darauf von Einfluß sein, in welchem Maße der Richter von seiner Befugnis, die Strafe zu mildern oder von ihr abzusehen, Gebrauch macht (RGSt 64, 215, 219).
  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 9/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die …

    Es kann aber für die Strafhöhe von Bedeutung sein, ob die Voraussetzungen der Vorschrift nur einmal oder mehrfach erfüllt sind (BGHSt 5, 371, 377 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; RGSt 64, 215, 219).
  • BGH, 23.08.1966 - 5 StR 354/66

    Anforderungen an die Berichtigung der beim Offenbarungseidstermin gemachten …

    Das Reichsgericht hat (RGSt 64, 215, 217) für die frühere Passung des § 158 StGB, die für die Strafmilderung nur einen Widerruf, nicht eine Berichtigung verlangte, ausgesprochen, nur eine Erklärung, die bewußt und gewollt zum Ausdruck bringe, daß der Täter die Unrichtigkeit seiner früheren Aussage anerkenne, sei ein Widerruf im Sinne des Gesetzes.
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 131/51

    Unterschiedliche Aburteilung der Abtreibung in den Ländern als Verstoß gegen den …

    Dass blosse Protokollrügen die Revision nicht begründen, ist anerkannten Rechts, vgl. RGSt 64, 215.
  • BGH, 02.02.1956 - 3 StR 412/55
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  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 202/54

    Rechtsmittel

    Die Rüge, das Protokoll über die Hauptverhandlung sei nicht ordnungsmässig abgefasst und entbehre daher der Beweiskraft, weil der Urkundsbeamte sich in der Verhandlung nur Aufzeichnungen gemacht und die Sitzungsniederschrift erst nachträglich angefertigt habe, vermag schon deswegen nicht durchzugreifen, weil auf einer Verletzung der Bestimmungen über die Anfertigung des Protokolls das Urteil niemals beruhen kann (§ 337 StPO; RGSt 64, 215).
  • BGH, 26.04.1960 - 1 StR 93/60

    Rechtsmittel

    Eine solche Beziehung wäre schon dann hergestellt, wenn die falschen eidlichen Angaben auf richterlichen Vorhalt als unrichtig zugestanden würden (vgl. RGSt 58, 380; 64, 215, 216; RG JW 1937, 1329 Nr. 24).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 346/54

    Rechtsmittel

    Denn auf der unrichtigen Führung des Protokolls kann das Urteil nicht beruhen (vgl. RGSt 64, 215).
  • BGH, 27.11.1951 - 2 StR 63/50

    Rechtsmittel

    Die Rüge zu IV der Revisionsschrift enthält nur Protokollrügen; sie können nicht zur Aufhebung des Urteils führen, weil es nicht auf dem Protokoll beruht (RGSt 64, 215).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51

    Rechtsmittel

    Indessen ist eine bestimmte Form für die Berichtigung nicht vorgeschrieben; sie braucht nicht immer ausdrücklich abgegeben zu werden (vgl RGSt 58, 380; 64, 215;… Schoenke a.a.O. Anm II zu § 158).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 170/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1953 - 4 StR 373/53

    Rechtsmittel

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