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Rechtsprechung
   RG, 21.03.1930 - I 282/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,304
RG, 21.03.1930 - I 282/30 (https://dejure.org/1930,304)
RG, Entscheidung vom 21.03.1930 - I 282/30 (https://dejure.org/1930,304)
RG, Entscheidung vom 21. März 1930 - I 282/30 (https://dejure.org/1930,304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 63
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 772/52

    Rechtsmittel

    Diese Ausführungen können daher nicht beachtet werden, da insoweit keine den Vorschriften des § 345 Abs. 2 StPO entsprechende Revisionsbegründung vorliegt (RGSt 64, 63).
  • BGH, 29.03.1955 - 5 StR 92/55

    Rechtsmittel

    Denn hierdurch übernimmt der Urkundsbeamte nicht die Verantwortung für den Inhalt der privaten Schrift (vgl RGSt 2, 358; 64, 63; siehe auch BGH 4 StR 202/51 = LM Nr. 2 zu § 345 StPO).
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 366/53

    Rechtsmittel

    Zweck der Vorschrift ist, dass einerseits im Interesse des Angeklagten dessen Anträge und deren Begründung in möglichst geeigneter Weise niedergelegt werden und andererseits dem Revisionsgericht die Prüfung grundloser oder unverständlicher Anträge möglichst erspart bleibt (RGSt 52, 277; 64, 63).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 870/51
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass in der Niederschrift darauf Bezug genommen wird.(RGSt 18, 105; 64, 63).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 85/55

    Rechtsmittel

    Da er aber die Veranwortung für den Inhalt übernimmt und die Erklärung wenigstens teilweise verständlich ist, ist sie noch als eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach § 299 StPO auch rechtzeitige Begründung zu erachten (RGSt 64, 63).
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