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Rechtsprechung
   RG, 08.06.1931 - II 511/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,306
RG, 08.06.1931 - II 511/31 (https://dejure.org/1931,306)
RG, Entscheidung vom 08.06.1931 - II 511/31 (https://dejure.org/1931,306)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1931 - II 511/31 (https://dejure.org/1931,306)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 304
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen …

    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Zeugin auf die zu Unrecht unterbliebene, für den Ursachenzusammenhang wichtige Frage an sie zur Sache ausgesagt hätte, möglicherweise deshalb, weil sie glaubte, das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiege im Falle des Angeklagten jenes der Nebenklägerin an der Geheimhaltung, sie, die Zeugin, sei deshalb zur Offenbarung befugt, ohne sich nach § 300 StGB strafbar zu machen (vgl. auch RGSt 65, 304, 307 f).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht …

    Der Gesetzgeber hat es im Bereich des Strafprozesses für richtig gehalten, bei herbeigeschafften Beweismitteln der Möglichkeit Rechnung zu tragen, daß der Gebrauch dieser Beweismittel für den Angeklagten sogar dann noch günstige Umstände zutage fördert, wenn das Gericht in sorgfältiger Würdigung eine solche Erwartung verneinen zu können glaubt (RGSt 65, 304).
  • BGH, 24.10.1972 - 1 StR 277/72

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Nachprüfung einer …

    Nur dann kann von der Beweiserhebung ohne die Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, wenn feststeht, daß das Beweisangebot bei verständiger Beurteilung die Wahrheitsermittlung schlechterdings nicht beeinflussen kann (BGHSt 17, 28, 30) [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61], insbesondere wenn damit ein Zweck verfolgt wird, der von dem Zweck des Strafverfahrens abweicht (RGSt 65, 304, 305).

    An die Prüfung und die Begründung durch das Gericht müssen dabei besonders strenge Anforderungen gestellt werden, weil es unmöglich ist, eine scharfe Grenze zwischen den Tatsachen zu ziehen, die überhaupt nicht zur Sache gehören, und denen, die nur unerheblich erscheinen (RGSt 66, 14; 65, 304, 305).

  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53

    Rechtsmittel

    Die Vernehmung hätte nur dann unterbleiben dürfen, wenn die Beweiserhebung unzulässig gewesen oder zum Zwecke der Prozessverschleppung beantragt worden wäre oder wenn sämtliche Prozessbeteiligten mit der Nichterhebung des Beweises einverstanden gewesen wären (RGSt 65, 304; BGH 2 StR 673/52 vom 16. Januar 1953).

    Da auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Sopp zu einer anderen Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Angeklagten geführt hätte (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. RGSt 65, 304, 308), ist das Urteil auf die Verfahrensrüge hin aufzuheben.

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Bei der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 307/308) kann der Senat nicht ganz ausschließen, daß der Angeklagte sich bei entsprechendem Hinweis erfolgreich gegen die Entziehung verteidigt oder wenigstens eine kürzere Sperrfrist erreicht hätte.
  • BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62

    Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der …

    Daß, wie die Revision unter Hinweis auf RGSt 65, 304 geltend macht, ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO nicht verneint werden könne, trifft nicht zu.
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - Ss 26/96

    Unterbliebene Benutzung eines präsenten Beweismittels; Begründungserfordernis der …

    Grundsätzlich begründet allein die Tatsache, dass das präsente Beweismittel nicht benutzt worden ist, die Gesetzesverletzung (…vgl. OLG Celle a.a.O.; RGSt 65, 304, 308;… vgl. auch BGH GA 1966, 213).
  • BGH, 11.12.1974 - 3 StR 323/73

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Verwertung von nicht benutzten präsenten …

    Das Beweismittel liegt auch dem Revisionsgericht vor, ist also trotz unterbliebener förmlicher Einführung in das Verfahren "zur Offenbarung gelangt"; es besteht - im Gegensatz etwa zur Nichtanhörung eines Zeugen oder Sachverständigen - auch nicht die geringste Unsicherheit in der Rückschau, was sich bei einer der Prozeßordnung entsprechenden Benutzung, d.h. der Verlesung, ergeben hätte (vgl. RGSt 65, 304, 308).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit …

    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).
  • BGH, 15.06.1965 - 5 StR 38/65

    Unzulässigkeit der Revision mangels Bezeichnung des hypothetischen …

    Da § 245 StPO es dem erkennenden Gericht verbietet, den Gebrauch der herbeigeschafften Beweismittel mit der auf Voraussicht gestützten Begründung zu verweigern, daß von ihnen, wenn sie gebraucht würden, ein erhebliches Ergebnis nicht zu erwarten wäre, liegt die Gesetzesverletzung allein schon in der Tatsache, daß die Beweismittel nicht benutzt worden sind; nur diese Tatsache braucht daher die Revision zu behaupten (vgl. RGSt 65, 304, 307 f; BGH 3 StR 512/54 vom 26. Mai 1955 S. 16;… Schwarz/Kleinknecht, StPO 25. Aufl. Anm. 6 zu § 245).
  • BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1960 - 1 StR 465/60

    Einführung von Niederschriften über frühere Vernehmungen des Angeklagten in die …

  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 512/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 673/52

    Rechtsmittel

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