Rechtsprechung
| RG, 15.10.1931 - II 1015/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 420
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Rechtsmittel
Sie beruft sich für diese Ansicht auf die Entscheidung RGSt 65, 420. - BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54
Rechtsmittel
Eine solche Urkunde kann nach § 249 StPO verlesen werden (vgl RGSt 17, 15; 65, 420). - BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
Rechtsmittel
Bemerkt sei jedoch, dass die Verlesung der Niederschriften über die Aussagen, die der Angeklagte als Zeuge vor dem Landgericht erstattete, durchaus zulässig war und keineswegs, wie die Revision geltend macht, die §§ 250, 251 StPO verletzte (§ 249 StPO, RGSt 65, 420; RG in JW 1938, S 3138, S 3103 Nr. 4). - BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1951 - 1 StR 256/51
Rechtsmittel
In vielen Fällen ist es sogar ein Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht, den genauen Wortlaut einer unter Meineidsklage stehenden Aussage durch Verlesung des darüber aufgenommen Protokolls festzustellen (RGSt 65, 420).
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