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Rechtsprechung
   RG, 15.10.1931 - II 1015/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,275
RG, 15.10.1931 - II 1015/31 (https://dejure.org/1931,275)
RG, Entscheidung vom 15.10.1931 - II 1015/31 (https://dejure.org/1931,275)
RG, Entscheidung vom 15. Oktober 1931 - II 1015/31 (https://dejure.org/1931,275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55

    Rechtsmittel

    Sie beruft sich für diese Ansicht auf die Entscheidung RGSt 65, 420.
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54

    Rechtsmittel

    Eine solche Urkunde kann nach § 249 StPO verlesen werden (vgl RGSt 17, 15; 65, 420).
  • BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53

    Rechtsmittel

    Bemerkt sei jedoch, dass die Verlesung der Niederschriften über die Aussagen, die der Angeklagte als Zeuge vor dem Landgericht erstattete, durchaus zulässig war und keineswegs, wie die Revision geltend macht, die §§ 250, 251 StPO verletzte (§ 249 StPO, RGSt 65, 420; RG in JW 1938, S 3138, S 3103 Nr. 4).
  • BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56

    Rechtsmittel

    Dies war statthaft, wenn nicht sogar aus dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht geboten (RGSt 65, 420 f; Löwe-Rosenberg;… 20. Aufl. Anm 7 b zu § 249 StPO).
  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 256/51

    Rechtsmittel

    In vielen Fällen ist es sogar ein Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht, den genauen Wortlaut einer unter Meineidsklage stehenden Aussage durch Verlesung des darüber aufgenommen Protokolls festzustellen (RGSt 65, 420).
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