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Rechtsprechung
   RG, 23.05.1932 - III 235/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,318
RG, 23.05.1932 - III 235/32 (https://dejure.org/1932,318)
RG, Entscheidung vom 23.05.1932 - III 235/32 (https://dejure.org/1932,318)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1932 - III 235/32 (https://dejure.org/1932,318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein …

    Das Überlassen stellt insofern das Gegenstück zum Erwerb dar (vgl. BayObLG, RReg. 4 St 108/76 v. 30.12.1976 - NJW 1977, 1737; RG, III 235/32 v. 23. Mai 1932 - RGSt 66, 249, 250), das Überlassen des einen setzt das Erwerben des anderen voraus (…vgl. BayObLG, a.a.O.;… MüKoStGB/Heinrich, 3. Auflage 2018, § 1 WaffG Rn. 174 f.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Waffengesetz (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter 2. a) würde das Überlassen an einen anderen voraussetzen, daß dieser die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über die Waffe nach eigener Entschließung zu verfugen, was hier nach den bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 66, 249, 250;… Hinze a.a.O. § 4 WaffG Anm. 4; vgl. auch BGHSt 28, 294, 295 ).
  • BGH, 29.10.1975 - 2 StR 118/75

    Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen Urkundenfälschung …

    Es mag offen bleiben, ob zwischen der Zollverwaltung und dem Importeur bezüglich der noch im Zollager befindlichen Ware ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 868 BGB besteht (vgl. RG in Soergel Rspr., 1913, § 868 BGB Nr. 4) und der mittelbare Besitzer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über dieses Zollgut angesehen werden kann (vgl. BGHSt 26, 12, 16; BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 3 StR 298/53 - RGSt 66, 249 f; BayObLGSt 1970, 218, 220;… Hoche, Waffengesetz, 2. Aufl., 1938, § 11 Anm. c; Potrykus, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 4 WaffG 1972, Anm. 2; Hinze, Waffenrecht, § 4 WaffG 1972, Anm. 4).
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