Rechtsprechung
| RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 294
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Nur nach dem auf diese Weise durch Abwägung der belastenden und entlastenden Umstände (vgl. auch BGHSt 8, 186, 189; BGH Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 179/73 -)gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre (vgl. RGSt 68, 294; BGH Urteile vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 866/75 -), mit anderen Worten ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 -). - BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …
Wie als mildernde Umstände alle Tatsachen in Betracht kommen, die die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 58, 106; 68, 294),so ist umgekehrt ein besonders schwerer Fall dann gegeben, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zu ihrer Sühne nicht mehr hinreicht (vgl RGSt Bd 69, 162, 169; Bd 73, 172; DR 1941, 2443).
- BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von …
Dabei ist nunmehr auch für die Annahme eines minderschweren Falles entscheidend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (vgl. RGSt 68, 294; 77, 388; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 128/72). - BGH, 11.01.1957 - 1 StR 483/56
Rechtsmittel
Erscheint auf Grund der umfassenden Würdigung die Straftat in einem so milden Lichte, daß die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens als eine zu schwere Vergeltung empfunden werden müßte, so sind mildernde Umstände zuzubilligen (RGSt 58, 106, 108; 68, 294). - BGH, 08.10.1965 - 4 StR 148/65
Unzurechnungsfähigkeit aus Eifersucht - Annahme erheblich verminderter …
Sollte das Schwurgericht wiederum zu der Feststellung verminderter Zurechnungsfähigkeit (§ 51 Abs. 2 StGB) gelangen, ist es nicht gehindert, diesen Umstand sowohl für die Zubilligung mildernder Umstände nach § 228 StGB heranzuziehen, als auch bei der Strafzumessung innerhalb dieser Bestimmung nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs (§ 44 Abs. 1 und Abs. 3 StGB) strafmildernd zu werten (BGHSt 16, 360 = NJW 1962, 498; RGSt 68, 294, 295). - BGH, 20.12.1963 - 4 StR 356/63
Rechtsmittel
Voraussetzung ist vielmehr, daß die Gesamtbeurteilung aller Umstände, also der äußeren Umstände der Straftat wie der äußeren und inneren Verhältnisse des Täters, die Straftat eben dieses Täters in so mildem Licht erscheinen läßt, daß die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 48, 308, 310; 68, 294; BGHSt 4, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; LK 8, Aufl. Anm. B II 3 a vor § 13;… Schönke/Schröder 11, Aufl. Rz. 29 vor § 13). - BGH, 29.05.1962 - 1 StR 166/62
Rechtsmittel
Gelegentlich sind sie umschrieben worden als Tatsachen, die die strafbare Handlung in einem derart milden Licht erscheinen lassen, daß die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens nach Lage des Falles zu hart erscheint (so RGSt 68, 294) oder es ist als ihre Voraussetzung bezeichnet worden, daß die Straftat nach ihrem Gesamtbild weniger schwerwiege als die erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle (so BGH Urteil vom 22. April 1955, 2 StR 34/55). - BGH, 12.05.1959 - 5 StR 50/59
Rechtsmittel
Hierzu aber war es befugt, und es ist dies um so weniger zu beanstanden, als andere Milderungsgründe nebenher nicht vorliegen (RGSt 68, 294). - BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
Rechtsmittel
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955). - BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Rechtsmittel
- BGH, 19.09.1952 - 2 StR 489/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.11.1969 - 4 StR 436/69
Verurteilung wegen Nötigung zur Unzucht - Verhängen einer Freiheitsstrafe unter …
- BGH, 16.02.1962 - 4 StR 526/61
Rechtsmittel
- BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
Rechtsmittel
- BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61
Rechtsmittel
- BGH, 28.10.1958 - 1 StR 438/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.01.1955 - 3 StR 482/54
Rechtsmittel
- BGH, 02.11.1954 - 1 StR 793/52
Rechtsmittel
- BGH, 04.12.1953 - 2 StR 514/53
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1953 - 1 StR 387/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 187/52
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.