Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 29.04.1935 - 3 D 106/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,254
RG, 29.04.1935 - 3 D 106/35 (https://dejure.org/1935,254)
RG, Entscheidung vom 29.04.1935 - 3 D 106/35 (https://dejure.org/1935,254)
RG, Entscheidung vom 29. April 1935 - 3 D 106/35 (https://dejure.org/1935,254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei …

    Damit war gemeint: Verurteilung wegen fahrlässigen Vergehens gegen § 330 a StGB (RGSt 69, 187-189; BGH VRS 7 Nr. 140 S. 309-311; BGHSt 9, 390 ff.).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 492/67

    Rechtsmittel

    Der Senat hat den Urteilsspruch entsprechend klargestellt (vgl. auch RGSt 69, 187, 188; BGH Urteil vom 5. April 1966 - 1 StR 69/66).
  • BGH, 25.02.1964 - 5 StR 44/64

    Rechtsmittel

    Da der Angeklagte die beiden mit Strafe bedrohten Handlungen in ein und demselben Rauschzustand begangen und die Jugendkammer diese Handlungen zutreffend gewürdigt hat, muß der Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO dahin geändert werden, daß der Angeklagte der fahrlässigen Volltrunkenheit schuldig ist (vgl. RGSt 69, 187; ferner auch RG HRR 1938, 190).
  • BGH, 20.09.1966 - 1 StR 421/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Anforderungen an …

    Die übrigen Revisionsangriffe gehen offensichtlich fehl, so daß die weitergehende Revision, unbeschadet einer Schuldspruch-Klarstellung im Fall A. (RGSt 69, 187-189), zu verwerfen war.
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 438/65

    Einschleichen durch geräuschloses Hineingelangen

    Der Angeklagte war nicht "wegen einer Rauschtat", wegen der "im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangenen Taten" (S. 13 UA) zu verurteilen, sondern wegen fahrlässigen oder vorsätzlichen sich Berauschens, Vergehens gegen § 330 a StGB (RGSt 69, 187-189; BGH VRS Bd. 7 Nr. 140 S. 309-311; BGHSt 10, 247 ff).
  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 160/64

    Kindestötung unter Alkoholeinfluss - Fehlende Zurechnungsfähigkeit bei einer …

    Der Schuldspruch ist lediglich dahin zu ergänzen, daß der Angeklagte wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit verurteilt ist (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. auch RGSt 69, 187, 188 ).
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50

    Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) - …

    Soweit der § 351 StGB dadurch verletzt sein soll, dass der Angeklagte eine an sich "echte" Rechnung des Bauern S. als vermeintlichen Ausgabebeleg (Quittung) zu der Belegsammlung der Schulkasse genommen hat, werden die Entscheidungen RGSt 60, 65 und 69, 187 zu berücksichtigen sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht