Rechtsprechung
| RG, 17.12.1936 - 3 D 790/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 396
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59 Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist unter "Tat" im sinne des § 264 StPO - anders als bei der sachlich-rechtlichen Abgrenzung gemäß §§ 73, 74 StGB - der vom Eröffnungsbeschluß betroffene geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit zu verstehen (u.a. RGSt 70, 396, 398; 71, 360, 361; 72, 339, 340; BGHSt 8, 92; LM § 264 StPO Nr. 11; bei Dallinger MDR 1954, 17 und 1956, 271).
- OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07
Prozessuale Tat
Ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt vor, wenn die einzelnen Lebenssachverhalte innerlich so miteinander verknüpft sind, dass sie nach der Lebensauffassung dergestalt eine Einheit bilden, dass ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (RGSt 70, 396, 398; BGHSt 2, 371, 374; BGHSt 32, 215, 216). - BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58 Tat bedeutet hier nach der ständigen Rechtsprechung das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit den durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnissen nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 70, 396; 72, 339).
- BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96 Ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt vor, wenn die einzelnen Lebenssachverhalte innerlich so miteinander verknüpft sind, daß sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden, dergestalt, daß ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (vgl. z.B. RGSt 70, 396 (398); BGHSt 2, 371 (374); BGHSt 32, 215 (216) mwN.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 264 Rdnr. 2).
- BGH, 25.04.1952 - 2 StR 41/50
Anstiftung zur Exekution zweier Zivilisten und eines Kriminaldirektors wegen …
Hierbei ist nicht entscheidend, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung dieses geschichtlichen Vorgangs eine oder mehrere selbständige Handlungen im Sinne des sachlichen Strafrechts statt oder neben der in der Anklage bezeichneten Tat ergeben (RGSt 62, 112, 130; 66, 21; 70, 396; 71, 361; 72, 239). - BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Rechtsmittel
Tat im Sinne dieser Vorschrift ist der geschichtliche Vorgang, den die Anklage dem Gericht zur Beurteilung unterbreitet (RGSt 70, 396). - BGH, 08.02.1963 - 4 StR 444/62
Rechtsmittel
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts wie auch der des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RGSt 9, 420; 66, 19, 21; 70, 396, 398; 72, 339, 340; BGHSt 2, 371, 374 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52]; 13, 21, 25, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 320, 321 f; 15, 268) [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60]. - BGH, 25.06.1958 - 2 StR 203/58
Rechtsmittel
Die Strafkammer war daher verpflichtet, das ganze vom Eid umfaßte Vermögensverzeichnis auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen (RGSt 61, 236; 62, 130; 70, 396).
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